Barrierefrei umbauen: Kosten, Förderung und was im Bestand geht

Christian Schröder Veröffentlicht: 28.08.2026

Aktualisiert: 28.08.2026

POCASIO Redaktion

28.08.2026

barrierefrei umbauen

Anders als beim Neubau gibt es für den barrierefreien Umbau im Bestand tatsächlich Fördergeld. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Der wichtigste Zuschuss der KfW ist derzeit ausgeschöpft, und bei allen Programmen entscheidet dieselbe Regel über Erfolg oder Misserfolg. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Wer den Handwerker zuerst beauftragt, bekommt nichts, egal wie sinnvoll der Umbau ist.

Stand der Förderangaben: August 2026. Die Programme ändern sich häufig, prüf den aktuellen Stand vor der Antragstellung.

Barrierefrei oder barrierereduziert: was im Bestand realistisch ist

Ein Altbau lässt sich selten vollständig nach DIN 18040-2 umbauen. Bewegungsflächen von 120 × 120 cm vor jedem Sanitärobjekt setzen ein Bad voraus, das die meisten Häuser aus den Sechzigern nicht haben, und tragende Wände lassen sich nicht beliebig verschieben.

Deshalb heißt das Ziel im Bestand meist barrierereduziert, nicht barrierefrei. Genau so nennt es auch die KfW: Das Förderprogramm heißt „Barrierereduzierung“. Gefördert wird der Abbau einzelner Hindernisse, nicht die Erfüllung der Norm.

Für dich heißt das: Du musst nicht alles erreichen, um etwas zu erreichen. Eine bodengleiche Dusche allein verändert den Alltag oft mehr als ein halbherziger Komplettumbau. Welche Maße die Norm im Einzelnen vorgibt und wo der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht liegt, steht im Beitrag zum barrierefreien Bauen im Neubau.

Die vier Umbauten, um die es meistens geht

Das Bad

Der häufigste und aufwendigste Umbau. Der Ersatz der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche klingt einfach, greift aber tief in den Aufbau ein: Der Ablauf muss unter die Fliesenebene, dafür braucht es Platz im Estrich oder in der Rohdecke. Bei einer Holzbalkendecke wird das schnell zur Konstruktionsfrage, bei einer Betondecke zur Frage der Aufbauhöhe.

Plane die Abdichtung nach DIN 18534 ein und lass dir die Rutschhemmung des Bodenbelags im Angebot benennen, mindestens R10 mit Verdrängungsraum B. Und: Wenn ohnehin die Fliesen runterkommen, gehören Trägerplatten für Haltegriffe in die Wand, auch wenn du sie heute nicht brauchst. Nachträglich bedeutet das denselben Aufwand noch einmal.

Schwellen und Zugang

Der Weg von der Straße bis in den Wohnraum entscheidet darüber, ob jemand mit Rollator oder Rollstuhl überhaupt hineinkommt. Zu prüfen sind Eingangsstufen, Türschwellen und der Übergang zur Terrasse.

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Eine Rampe braucht mehr Platz, als die meisten erwarten: Bei einer Steigung von höchstens 6 Prozent nach DIN 18040-2 ergibt eine Höhendifferenz von 30 cm bereits 5 m Rampenlänge, dazu Podeste am Anfang und Ende. Wo dieser Platz fehlt, ist ein Hublift die Alternative. An der Terrassentür lösen schwellenlose Systeme mit Entwässerungsrinne das Problem, allerdings nur, wenn die Abdichtung mitgeplant wird.

Türen verbreitern

Hier entscheidet die Wand. In einer nichttragenden Leichtbauwand ist die Verbreiterung eine Sache von einem Tag plus Putz und Anstrich. In einer tragenden Wand brauchst du einen Statiker und einen Sturz, und die Kosten vervielfachen sich.

Achte auf den Unterschied zwischen Türblattbreite und lichter Durchgangsbreite. Eine „90er Tür“ lässt im geöffneten Zustand oft nur 83 bis 85 cm frei. Schreib in den Auftrag „lichte Durchgangsbreite mindestens 90 cm“, sonst zahlst du für ein Maß, das du nicht bekommst. Wo die Verbreiterung nicht geht, ist eine Schiebetür häufig die bessere Lösung, weil sie zusätzlich die Bewegungsfläche vor der Tür freigibt.

Die Treppe

Vor dem Treppenlift stehen zwei billigere Fragen. Erstens: Lässt sich das Erdgeschoss so umorganisieren, dass die Treppe im Alltag nicht mehr nötig ist, also Schlafen und Bad unten? Zweitens: Reichen beidseitige Handläufe und kontrastreich markierte Stufenkanten aus? Beides kostet einen Bruchteil eines Lifts.

Wenn ein Lift infrage kommt, ist die Treppenform der Kostentreiber. Gerade Läufe sind Serienware, gewendelte Treppen brauchen eine Sonderanfertigung der Schiene.

[? Für alle vier Maßnahmen fehlen hier Preisspannen. Marktübersichten nennen für ein vollständig barrierefreies Bad nach DIN 18040 grob 12.000 bis 25.000 €, das ist aber eine einzelne Quelle ohne nachvollziehbare Methodik. Belastbarer wären eure eigenen Zahlen aus Angeboten oder aus den Interviews.]

Die Förderung: drei Töpfe und ein Kumulierungsverbot

Es gibt drei Wege, und sie lassen sich nicht beliebig kombinieren.

KfW 455-B, der Zuschuss

Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung fördert Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € je Wohneinheit. Wer nach dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent und höchstens 6.250 €.

Der Haken: Das Programm war jahrelang wegen ausgeschöpfter Mittel geschlossen, wurde im April 2026 mit einem Sonderbudget wieder geöffnet und ist inzwischen erneut ausgeschöpft. Die KfW nennt frühestens 2027 als mögliche Wiederaufnahme, sofern der Bund neue Mittel bereitstellt. Wenn du nicht unter Zeitdruck stehst, lohnt es sich, die Programmseite der KfW im Blick zu behalten. Bei der letzten Öffnung war das Budget nach wenigen Wochen weg.

KfW 159, der Kredit

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist ein zinsgünstiger Kredit über bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad, auch für Mieter. Er läuft über deine Hausbank, nicht direkt über die KfW. Für dieselbe Maßnahme lässt er sich nicht mit dem Zuschuss 455-B kombinieren.

Die Pflegekasse

Der oft übersehene Weg, und der einzige, der aktuell verlässlich offen ist. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, nicht erst ab Pflegegrad 2.

Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, gilt der Betrag je Person, insgesamt gedeckelt auf 16.720 € je Maßnahme. Ein Ehepaar mit jeweils anerkanntem Pflegegrad kommt für denselben Badumbau also auf bis zu 8.360 €.

Zwei Dinge entscheiden über die Bewilligung. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt sein. Und die Begründung muss den Pflegebezug herstellen: nicht „das Bad ist alt“, sondern warum die konkrete Einschränkung den Umbau nötig macht. Anträge scheitern in der Praxis häufiger an der pauschalen Begründung als an den Voraussetzungen.

Was sich ausschließt

  • KfW 455-B und KfW 159 nicht für dieselbe Maßnahme.
  • Der KfW-Zuschuss schließt laut Merkblatt die steuerliche Förderung nach § 35a und § 35c EStG für dieselbe Maßnahme aus. Du musst dich also entscheiden: Zuschuss oder Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
  • Pflegekasse und KfW lassen sich nur dann nebeneinander nutzen, wenn sie unterschiedliche Kostenanteile mit getrennten Rechnungen fördern. Kläre das vorher mit beiden Stellen, nicht nachher.
  • Eigenleistung ist beim KfW-Zuschuss nicht förderfähig. Es muss ein Fachunternehmen ausführen.

Wenn du in einer Eigentumswohnung wohnst

Hier gilt eine Rechtslage, die viele nicht kennen. Seit der WEG-Reform 2020 hat nach § 20 Abs. 2 WEG jeder Eigentümer einen Anspruch darauf, dass ihm bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem barrierefreien Aus- und Umbau dienen. Barrierefreiheit gehört zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen, zusammen mit Ladeinfrastruktur, Einbruchschutz und Glasfaseranschluss.

Praktisch heißt das: Die Gemeinschaft kann dir den Treppenlift oder die Rampe nicht grundsätzlich verweigern. Über das Wie beschließt sie weiterhin, und die Kosten trägst du allein, weil du die Maßnahme verlangst. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist trotzdem nötig, du kannst nicht einfach anfangen.

Als Mieter brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Kläre dabei gleich schriftlich, ob und wann du beim Auszug zurückbauen musst, denn diese Frage entscheidet mit darüber, ob sich die Investition für dich rechnet.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Beratung holen. Die Wohnberatungsstellen der Länder und Kommunen beraten kostenlos, ebenso die Pflegestützpunkte nach § 7a SGB XI. Sie kennen die regionalen Programme, die in keinem Ratgeber stehen.
  2. Pflegegrad klären, falls einer im Raum steht. Ohne Bescheid ist der Weg über die Pflegekasse blockiert, und das Verfahren dauert.
  3. Bausubstanz prüfen lassen, wenn tragende Wände oder Deckenaufbauten betroffen sind. Für den KfW-Zuschuss ist zusätzlich ein anerkannter Sachverständiger für barrierefreies Bauen einzubinden.
  4. Zwei bis drei Angebote einholen, von Betrieben mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Ein Kostenvoranschlag ist noch keine Auftragsvergabe und gefährdet deinen Förderanspruch nicht.
  5. Fördervariante entscheiden und Antrag stellen. Erst wenn die Zusage vorliegt, beauftragst du.
  6. Rechnungen aufbewahren und per Überweisung zahlen. Barzahlung erkennt weder das Finanzamt noch die Pflegekasse an.
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Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es aktuell für einen barrierefreien Umbau?

Verlässlich offen ist der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Der KfW-Zuschuss 455-B mit bis zu 2.500 € beziehungsweise 6.250 € ist nach der Wiederöffnung im April 2026 inzwischen erneut ausgeschöpft; die KfW nennt frühestens 2027 für eine Wiederaufnahme. Der KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 € läuft weiter und wird über die Hausbank beantragt. Stand: August 2026.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja, aber schon Pflegegrad 1 reicht. Für die KfW-Programme nein, dort spielen Alter und Pflegegrad keine Rolle, sie stehen Eigentümern und Mietern gleichermaßen offen. Wichtig bei der Pflegekasse: Der Bescheid über den Pflegegrad muss vorliegen. Läuft noch ein Widerspruchsverfahren, wartet die Kasse damit ab.

Darf ich in meiner Eigentumswohnung barrierefrei umbauen?

Ja. Seit der WEG-Reform 2020 hast du nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass dir der barrierefreie Aus- und Umbau gestattet wird. Die Gemeinschaft kann ihn nicht grundsätzlich verweigern, entscheidet aber über die Ausführung. Die Kosten trägst du allein. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist trotzdem erforderlich, du kannst nicht ohne Weiteres beginnen.

Muss ich den Antrag wirklich vor dem Umbau stellen?

Ja, und zwar bei allen Programmen. Bei der KfW muss die Antragsnummer vorliegen, bevor du den Handwerker beauftragst. Bei der Pflegekasse muss die Maßnahme vor Beginn genehmigt sein. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig, auch wenn die Maßnahme inhaltlich förderfähig gewesen wäre. Angebote einholen darfst du vorher, ein Kostenvoranschlag ist keine Auftragsvergabe.

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