Der Traum vom Eigenheim oder ganz einfach die Möglichkeit, Teile des eigenen Grundstücks zu verkaufen – es gibt viele Gründe, warum du dich als privater Bauherr oder Bauherrin mit dem Thema Grundstücksteilung und Kosten beschäftigen musst. Doch was genau bedeutet es eigentlich, ein Grundstück zu teilen und welche Kosten kommen dabei auf dich zu?
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen solltest: Von den rechtlichen Grundlagen über die typischen Kostenpunkte bis hin zu Tipps, wie du bei der Grundstücksteilung Geld sparen kannst.
Was bedeutet eine Grundstücksteilung und warum ist sie oft notwendig?
Eine Grundstücksteilung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein bestehendes Grundstück rechtlich in zwei oder mehr selbstständige Flurstücke aufgeteilt wird. Diese neuen Grundstücke erhalten jeweils eine eigene Flurstücksnummer und werden separat im Grundbuch eingetragen. Damit sind sie eigenständige Grundstückseinheiten, die unabhängig voneinander verkauft, bebaut oder vererbt werden können.
Die Grundstücksteilung wird in der Regel durch eine Vermessung offiziell gemacht und muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Ohne diese Teilung ist es für dich nicht möglich, Grundstücksteile rechtlich unabhängig zu nutzen oder zu veräußern.
Kann ich ein Grundstück einfach teilen lassen?
Die Gründe für eine Grundstücksteilung sind vielfältig und betreffen häufig private Eigentümer:
- Bauvorhaben: Du möchtest einen Teil des Grundstücks verkaufen oder bebauen? Dann ist eine Teilung erforderlich, um eigenständiges Baurecht zu schaffen
- Erbschaft: Erben teilen oft große Grundstücke auf, um diese untereinander aufzuteilen oder unterschiedliche Pläne zu verwirklichen
- Verkauf: Der Verkauf eines Teilgrundstücks zur Finanzierung eines Neubaus oder zur Gewinnrealisierung erfordert eine offizielle Teilung
- Erschließung: Um ein Grundstück an öffentliche Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser) anzuschließen, ist die Teilung manchmal notwendig
Rechtliche Grundlagen
Die Grundstücksteilung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. § 19 BauGB beschreibt die Teilung als das Verfahren, mit dem ein Grundstück im Grundbuch in mehrere Grundstücke aufgeteilt wird. Außerdem spielen das Katasterrecht sowie landesspezifische Vorschriften eine Rolle.
In einigen Fällen brauchst du eine Teilungsgenehmigung, z. B. wenn dein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Diese Genehmigung stellt sicher, dass durch die Teilung keine bauplanungsrechtlichen Probleme entstehen (z. B. unzulässige Grundstücksgrößen).
Was kostet es, ein Grundstück teilen zu lassen?
Bezüglich der Kosten einer Teilung solltest du als privater Bauherr mit verschiedenen Posten rechnen. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Gebühren und Honoraren zusammen, dabei spielen der Standort und die Gegebenheiten deines Grundstücks eine große Rolle.
Hier ein Überblick über die typischen Kosten einer Grundstücksteilung:
- Vermessungskosten: Für die neue Flurstücksgrenze ist eine amtliche Vermessung erforderlich.
- Gebühren des Katasteramts: Eintragung der neuen Flurstücke ins Liegenschaftskataster.
- Notarkosten: Beurkundung und Eintragungsanträge ans Grundbuchamt.
- Grundbuchkosten: Gebühren für die Neueintragung und Umschreibung im Grundbuch.
- Kosten für Teilungsgenehmigung: (wenn erforderlich) Bearbeitungsgebühren der Behörde.
- Erschließungskosten: Anbindung an Straßen, Wasser, Strom und Abwasser (bei Baugrundstücken).
Welche Faktoren beeinflussen die die Kosten für eine Teilung?
Die Kosten einer Grundstücksteilung hängen stark von individuellen Faktoren ab:
- Lage: In Städten sind Vermessungskosten oft höher als im ländlichen Raum
- Größe: Größere Grundstücke bedeuten meist höhere Vermessungs- und Erschließungskosten
- Bebauung: Ein bebautes Grundstück verursacht oft Zusatzkosten (z. B. für neue Zufahrten oder Umbauten)
Welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung?
Vermessungskosten
Die Vermessungskosten richten sich nach der Gebührenordnung der Bundesländer und sind abhängig von Grundstücksgröße, Wert und Lage. Sie bewegen sich oft zwischen 1.500 und 5.000 Euro, je nach Aufwand.
Notarkosten
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Grundstücks. Sie liegen häufig zwischen 1 und 1,5 Prozent des Wertes des zu teilenden Grundstücks oder Grundstücksteils. Sie umfassen die Beurkundung der Teilung und die Anträge ans Grundbuchamt.
Grundbuchkosten
Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung der neuen Flurstücke. Diese Kosten sind meist überschaubar und liegen zwischen 100 und 500 Euro, abhängig vom Grundstückswert und den Eintragungen.
Gebühren des Bauamts oder Katasteramts
Wenn eine Teilungsgenehmigung erforderlich ist, entstehen Bearbeitungsgebühren beim Bauamt. Diese bewegen sich meist zwischen 200 und 1.000 Euro, je nach Kommune und Aufwand.
Erschließungskosten bei neuem Baugrundstück
Soll das neu geschaffene Grundstück bebaut werden, fallen oft zusätzliche Erschließungskosten an: für Straße, Gehweg, Wasser, Strom, Abwasseranschluss. Je nach Lage und Kommune können diese 10.000 bis 30.000 Euro oder mehr betragen.
Grundstücksteilung: Kosten Beispiel
Ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück in einer Kleinstadt, Teilung in zwei gleich große Parzellen:
- Vermessung: ca. 2.500 Euro
- Notar und Grundbuch: ca. 1.200 Euro
- Katasteramt: ca. 300 Euro
- Teilungsgenehmigung: ca. 500 Euro
Summe: ca. 4.500 bis 5.000 Euro (ohne Erschließung)
Grundstücksteilung eines bebauten Grundstücks
Bei einem bebauten Grundstück ist die Teilung oft komplexer. Es gilt:
- Abstandsflächen zum Nachbargrundstück müssen eingehalten werden.
- Eventuell sind Umbauten nötig, um die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
- Neue Zuwegungen müssen geschaffen werden.
Je nach Situation können zusätzliche Kosten für Umbauten oder sogar Teilabrisse entstehen. Hier ist mit mehreren Tausend Euro zu rechnen, je nach Aufwand.
Grundstücksteilung Notargebühren: diese Kosten solltest du einplanen
Wenn du eine Grundstücksteilung planst, ist der Gang zum Notar in den meisten Fällen unumgänglich. Der Notar übernimmt wichtige rechtliche Aufgaben, die sicherstellen, dass die Teilung rechtskräftig und im Grundbuch korrekt umgesetzt wird. Daher solltest du die Notarkosten bei der Grundstücksteilung von Anfang an in deine Kalkulation aufnehmen.
Der Notar begleitet Dich bei der Grundstücksteilung nicht nur formal, sondern sorgt auch dafür, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft:
- Erstellung und Beurkundung der Teilungserklärung: Damit wird die rechtliche Grundlage für die neue Aufteilung des Grundstücks geschaffen
- Antrag auf Grundbuchänderung: Der Notar veranlasst die Umschreibung beim Grundbuchamt, sodass die neuen Grundstücke eigenständige Einheiten werden
- Prüfung rechtlicher Vorgaben: Der Notar prüft, ob alle Voraussetzungen für die Teilung vorliegen, z. B. erforderliche Genehmigungen oder Lasten im Grundbuch
- Beratung: Er berät Dich über die Auswirkungen der Teilung, z. B. in Bezug auf Wegerechte, Grunddienstbarkeiten oder Erschließungsfragen
Diese Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, damit die Grundstücksteilung später nicht zu rechtlichen Problemen führt. Der Notar erstellt die Teilungserklärung, beantragt die Grundbuchänderung und berät dich rechtlich. Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und betragen oft 1 bis 1,5 Prozent des Wertes.
Kann ich ein Grundstück teilen ohne Vermessung?
Wenn du ein Grundstück in rechtlich selbstständige Grundstücke aufteilen möchtest, ist dafür in Deutschland grundsätzlich eine amtliche Vermessung erforderlich. Diese Vermessung sorgt dafür, dass die neuen Grundstücksgrenzen exakt festgelegt und in das Liegenschaftskataster sowie das Grundbuch eingetragen werden. Ohne Vermessung können keine neuen Flurstücke gebildet werden – und somit auch keine neuen, rechtlich eigenständigen Grundstücke.
Die Vermessungspflicht ist im Baugesetzbuch (§ 19 BauGB) und den Katastergesetzen der Bundesländer geregelt. Sie dient der Rechtssicherheit: Nur so ist klar, wo die neuen Grundstücksgrenzen verlaufen und welche Flächen welchem Eigentümer zugeordnet sind.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: die sogenannte ideelle Teilung eines Grundstücks. Hierbei wird das Grundstück nicht physisch geteilt, sondern es wird z. B. im Grundbuch eine Bruchteilsgemeinschaft gebildet. Das bedeutet: Mehrere Eigentümer teilen sich gemeinsam ein Grundstück, ohne dass konkrete Grenzlinien zwischen den Anteilen gezogen werden.
Eventuelle Kostenersparnisse und ihre Konsequenzen
Eine Teilung ohne Vermessung spart Kosten, führt aber oft zu Problemen:
- unklare Grenzen
- spätere Streitigkeiten
- keine eigenständige Bebauung oder Nutzung möglich
Beispiel aus der Praxis:
Ein Grundstück wurde ideell geteilt, später kommt es beim Verkauf zu Streit, da keine klaren Grenzen festgelegt sind.
Kostenposition | Unbebautes Grundstück | Bebautes Grundstück |
---|---|---|
Vermessung | 2.500 € | 3.000 € |
Notar + Grundbuch | 1.200 € | 1.500 € |
Katasteramt | 300 € | 400 € |
Teilungsgenehmigung | 500 € | 800 € |
Erschließung | 15.000 € | 20.000 € |
Umbauten / Anpassungen | – | 5.000 € |
Summe | 19.500 € | 30.700 € |
Tipps zur Kostenreduzierung bei der Grundstücksteilung
- Vergleich von Vermessungsbüros und Notaren: Die Gebührenordnung ist bindend, aber Service und Zusatzkosten können variieren.
- Bündelung von Leistungen: Ein Ansprechpartner für Notar, Grundbuch und Vermessung spart Aufwand und oft Geld.
- Fördermöglichkeiten: In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme für die Erschließung.
Checkliste für dich:
- Antrag auf Teilung beim Bauamt stellen
- Vermessungsbüro beauftragen
- Notar einschalten
- Teilungsgenehmigung einholen (wo erforderlich)
- Kosten kalkulieren und Angebote vergleichen
Fazit: Grundstücksteilung gut planen, um unnötige Kosten vermeiden
Die Teilung eines Grundstücks bringt Vor- und Nachteile mit sich und ist insgesamt ein komplexer Prozess, den du dir gut überlegen solltest. Beziehe daher frühzeitig Fachleute wie einen Notar und ein Vermessungsbüro oder Architekten mit ein, damit die Teilungskosten realistisch kalkuliert werden können. Rechtliche Vorgaben musst du in jedem Falle prüfen lassen, die Erschließung und baurechtliche Vorgaben klären. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Einholung von professioneller Beratung sind entscheidend, um den Prozess erfolgreich abzuschließen und die individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.