Heizung tauschen – Kosten, Systeme und Förderung im Überblick

Christian Schröder Veröffentlicht: 15.07.2026

Aktualisiert: 28.08.2026

POCASIO Redaktion

28.08.2026

Heizung tauschen

Beim Heizungstausch hat sich im Sommer 2026 mehr geändert als in den fünf Jahren davor. Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verkündet, das das Gebäudeenergiegesetz ablöst; der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli. Fünf Tage vorher, am 21. Juli, hat die KfW die Förderbedingungen neu gefasst.

Für dich heißt das: Vieles, was in älteren Ratgebern zu diesem Thema steht, stimmt nicht mehr. Dieser Beitrag ordnet den aktuellen Stand ein, nennt die Fördersätze und sagt, wo die nächsten Änderungen schon terminiert sind.

Was seit dem 29. Juli 2026 gilt

Zwei Regelungen, die den Heizungstausch jahrelang bestimmt haben, sind ersatzlos gestrichen: das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel und die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen. Die entsprechenden Paragrafen des GEG wurden gestrichen.

An ihre Stelle tritt eine Wahlmöglichkeit: § 42 GModG nennt mehrere gleichrangige Optionen für eine neue Heizung, und Gas, Heizöl und Flüssiggas stehen ausdrücklich darunter. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung mit ihren unterschiedlichen Fristen für große und kleine Gemeinden entfällt damit ebenfalls.

Eine Bedingung bleibt allerdings, und die betrifft alle, die jetzt noch fossil einbauen: Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 installiert werden, gilt nach § 43 GModG eine ansteigende Brennstoffquote. Ab 2029 muss ein wachsender Anteil der Wärme aus biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff stammen. Für vorher eingebaute Anlagen gilt sie nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ordnungsrecht und Förderrecht. Dass eine Gasheizung erlaubt ist, heißt nicht, dass sie gefördert wird. Und die 65 Prozent können als Förderbedingung weiterhin auftauchen, etwa bei der Erneuerbare-Energien-Klasse der KfW.

Warum die Heizung meist am Ende steht, und wann nicht

Eine neue Heizung wird anhand der Heizlast dimensioniert, und die hängt am Dämmzustand von Dach, Fassade und Fenstern. Wird zuerst die Heizung getauscht und erst danach gedämmt, ist die Anlage für ein Gebäude ausgelegt, das es nicht mehr gibt. Eine zu große Wärmepumpe erreicht ihre Mindestleistung nicht und schaltet ständig ein und aus, was den Verdichter verschleißt und die Jahresarbeitszahl drückt.

Diese Regel ist allerdings weniger absolut, als sie oft dargestellt wird. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur: Bleibt sie ganzjährig unter 55 °C, gilt ein Haus als grundsätzlich wärmepumpentauglich, auch ungedämmt. Prüfen kannst du das mit dem 55-Grad-Test an einem kalten Wintertag. Und die Förderung drängt in die andere Richtung, weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich sinkt. Wie sich beides gegeneinander abwägen lässt, erklärt der Beitrag Die richtige Sanierungs-Reihenfolge.

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Welche Heizsysteme stehen zur Wahl?

  • Wärmepumpen sind das am stärksten geförderte System und arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ausfällt. Nach dem Feldtest des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme erreichen Luft-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden im Mittel eine Jahresarbeitszahl von etwa 3,3, mit deutlicher Bandbreite je nach Gebäude und Anlage. Mehr zur Funktionsweise im Beitrag Wärmepumpe.
  • Gasheizungen sind seit dem 29. Juli 2026 wieder ohne Erneuerbaren-Auflage einbaubar, unterliegen dann aber der Brennstoffquote ab 2029 und bekommen keine Förderung. Günstiger in der Anschaffung, dafür bleiben die Betriebskosten an Gaspreis und CO₂-Bepreisung gekoppelt.
  • Hybridheizungen kombinieren eine Wärmepumpe mit einem fossilen Kessel, der nur an sehr kalten Tagen die Spitzenlast übernimmt. In schlecht gedämmten Gebäuden eine mögliche Übergangslösung, wenn eine reine Wärmepumpe rechnerisch noch nicht trägt.
  • Pelletheizungen gelten als erneuerbares System und sind förderfähig, brauchen aber Lagerraum für die Pellets und einen Zugang für die Anlieferung.

Innerhalb der Wärmepumpen ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe beim Austausch einer zentralen Öl- oder Gasheizung die gängige Wahl, weil sie sich in das vorhandene Verteilsystem aus Heizkörpern oder Fußbodenheizung einbinden lässt. Luft-Luft-Wärmepumpen erwärmen direkt die Raumluft und kommen eher für einzelne Räume, Anbauten oder als ergänzendes System infrage. Sie sind grundsätzlich förderfähig, allerdings mit eigenen technischen Anforderungen und Einschränkungen bei einzelnen Förderbestandteilen.

Was eine neue Heizung kostet

Die Investitionskosten vor Förderung, jeweils inklusive Installation:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: meist 15.000 bis 42.000 €, abhängig von Gebäudegröße, Hersteller und Installationsaufwand.
  • Erdwärmepumpe: wegen der Bohrarbeiten höher, oft 25.000 bis 50.000 €.
  • Gasheizung: rund 8.000 bis 15.000 € in der reinen Anschaffung.

Ein Posten fehlt in diesen Zahlen häufig und entscheidet im Altbau über die Wirtschaftlichkeit: die Heizflächen. Wenn die alten Heizkörper für niedrige Vorlauftemperaturen zu klein sind, kommen neue Heizkörper oder eine Flächenheizung samt hydraulischem Abgleich dazu. Der Tausch einzelner zu kleiner Heizkörper bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich, eine umfassende Umrüstung deutlich darüber. Frag im Angebot ausdrücklich, ob das enthalten ist.

Förderung: die Sätze seit dem 21. Juli 2026

Die Heizungsförderung läuft über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Für eine neue, reine Gasheizung gibt es keine Förderung. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € gedeckelt, vorher waren es 30.000 €.

  • Grundförderung: 30 Prozent. Unabhängig vom Einkommen, für alle Antragsberechtigten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Vorher lag er bei 20 Prozent.
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent. Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, mit Grenzen bei 30.000, 40.000 und 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind werden einmalig 10.000 € abgezogen, wodurch Familien eine Stufe nach oben rutschen können.

Regulär sind die drei Bausteine bis maximal 70 Prozent kombinierbar. Nur wenn der 40-Prozent-Einkommensbonus greift, sind bis zu 80 Prozent möglich, also höchstens 22.400 €. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.

Ein Rechenbeispiel ohne Einkommensbonus: Wärmepumpe mit neuen Heizkörpern für 40.000 €, ersetzt wird eine 25 Jahre alte Ölheizung. Angerechnet werden 28.000 €. Grundförderung 8.400 €, Klimageschwindigkeitsbonus 4.480 €, zusammen 12.880 €. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 27.100 €.

Wer bis zum 20. Juli 2026 einen vollständigen Antrag gestellt hat, bleibt im alten Förderregime. Und die nächsten Absenkungen stehen schon fest: Ab dem 1. Februar 2027 und danach halbjährlich sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus um jeweils 4 Prozentpunkte und der Kostendeckel um 750 €. Ab August 2028 entfällt der Bonus vollständig. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem geplant, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent zu senken und im Gegenzug einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Geräte einzuführen. Wer ohnehin tauschen will, fährt mit einem frühen Antrag besser.

Der iSFP-Bonus, der bei Maßnahmen an der Gebäudehülle greift, gilt für den Heizungstausch nicht. Dort ersetzen ihn Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Was ein individueller Sanierungsfahrplan sonst leistet, erklärt der Beitrag Energieberater & iSFP.

Die Reihenfolge beim Antrag

Hier wird der teuerste Fehler gemacht, den man bei einer Heizung machen kann. Der Ablauf ist zwingend:

  1. Angebot einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen. Der Vertrag darf also nur wirksam werden, wenn die Förderung bewilligt wird.
  2. Die erforderliche Bestätigung durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten einholen.
  3. Erst dann den Förderantrag stellen.
  4. Nach der Zusage mit den Arbeiten beginnen.

Wer zuerst ohne Bedingung beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Eine nachträgliche Korrektur gibt es nicht.

Wann rechnet sich der Tausch?

Die Amortisation hängt an vier Größen: der tatsächlich erhaltenen Förderung, der Preisentwicklung für den alten und den neuen Energieträger, dem Dämmzustand des Gebäudes und der erreichten Jahresarbeitszahl.

Die vierte Größe hast du am stärksten in der Hand, und sie wird unterschätzt. Jedes Kelvin Vorlauftemperatur kostet rund 2,5 Prozent Jahresarbeitszahl. Zwischen einer Anlage, die mit 50 °C läuft, und einer, die mit 38 °C auskommt, liegen damit rund 30 Prozent Stromverbrauch, bei identischem Gerät. Der Unterschied entsteht nicht im Prospekt, sondern bei der Auslegung: raumweise Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und eine Heizkurve, die nicht auf Werkseinstellung stehen bleibt.

Als Faustregel gilt weiterhin: Je schlechter die Gebäudehülle und je niedriger die erreichte Effizienz, desto länger dauert die Amortisation. Wer vor dem Heizungstausch bereits Dach, Fassade und Fenster verbessert hat, hat die besseren Voraussetzungen. Wer das nicht kann, sollte wenigstens die drei Auslegungspunkte oben schriftlich im Angebot stehen haben.

Weil sich die Förderkonditionen mehrfach im Jahr ändern, prüf die hier genannten Werte vor der Antragstellung noch einmal direkt bei der KfW.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Wärmepumpe inklusive Einbau?

Vor Förderung meist 15.000 bis 42.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und 25.000 bis 50.000 € für eine Erdwärmepumpe mit Bohrarbeiten. Mit 30 Prozent Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten bleiben davon bis zu 12.880 € Zuschuss, unabhängig vom Einkommen. Neue Heizkörper sind in den Preisspannen oft nicht enthalten.

Muss ich meine alte Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel zum 29. Juli 2026 ersatzlos entfallen, ebenso die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen. Beim Tausch stehen mehrere gleichrangige Optionen zur Wahl, Gas und Öl ausdrücklich darunter. Wer sich jetzt für eine fossile Heizung entscheidet, unterliegt allerdings ab 2029 einer ansteigenden Brennstoffquote und bekommt keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?

Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Ersatz einer alten Heizung und ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Regulär sind maximal 70 Prozent kombinierbar, mit dem höchsten Einkommensbonus bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € gedeckelt, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €. Für eine reine Gasheizung gibt es keine Förderung.

Passt eine Wärmepumpe zu jedem Haus?

Häufiger, als lange angenommen. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur: Bleibt sie ganzjährig unter 55 °C, gilt das Haus als grundsätzlich geeignet. Testen lässt sich das an einem kalten Wintertag, indem du die Vorlauftemperatur der alten Anlage auf 55 °C begrenzt und prüfst, ob alle Räume warm werden. Bleibt ein einzelner Raum kalt, reicht oft der Tausch dieses einen Heizkörpers.

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