Energieberater & iSFP – Kosten, Ablauf und Förderbonus

Christian Schröder Veröffentlicht: 15.07.2026

Aktualisiert: 28.08.2026

POCASIO Redaktion

28.08.2026

Energieberater & iSFP - Kosten, Ablauf und Förderbonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan galt jahrelang als sicheres Geschäft: 5 Prozentpunkte mehr Förderung auf jede Maßnahme, egal wie klein. Seit dem 21. Juli 2026 stimmt das nicht mehr. Die neue BEG-Richtlinie knüpft den iSFP-Bonus an eine Mindestinvestition und berechnet ihn anders. Für kleine Maßnahmen bringt er heute nichts mehr, für große weiterhin viel. Was er dir konkret einbringt, hängt jetzt an deiner Investitionssumme.

Was ein individueller Sanierungsfahrplan ist

Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das ein gelisteter Energieeffizienz-Experte für dein konkretes Gebäude erstellt. Er hält den energetischen Ist-Zustand der Bauteile fest, rechnet das Einsparpotenzial durch und legt eine Reihenfolge der Maßnahmen fest, samt Kosten- und Förderschätzung je Schritt und einer Prognose, wo das Gebäude nach vollständiger Umsetzung landet.

Der eigentliche Zweck ist die Reihenfolge: Kein Bauteil soll zweimal angefasst werden. Wer die Fassade dämmt und zwei Jahre später die Fenster tauscht, zahlt die Laibungsdämmung doppelt. Genau solche Fehler soll der Plan verhindern. In welcher Reihenfolge Maßnahmen technisch sinnvoll sind, erklärt der Beitrag Die richtige Sanierungs-Reihenfolge.

Verpflichtend ist nichts davon. Du entscheidest, ob und wann du umsetzt. Die Maßnahmenempfehlungen gelten 15 Jahre, du kannst die Sanierung also über einen langen Zeitraum staffeln. Wichtig für die Förderung: Nur ein iSFP aus der BAFA-geförderten Energieberatung für Wohngebäude zählt. Ein frei formulierter Sanierungsbericht oder ein Energieausweis reicht nicht.

Der iSFP-Bonus: was sich am 21. Juli 2026 geändert hat

Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik liegt bei 15 Prozent. Mit einem gültigen iSFP kamen bisher 5 Prozentpunkte dazu, auf die gesamte förderfähige Summe. Aus 15 wurden 20 Prozent, unabhängig von der Größe der Maßnahme.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine andere Logik. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt, und die 5 Prozentpunkte greifen nur auf den Anteil, der diese Schwelle übersteigt. Die verbreitete Rechnung „15 Prozent plus 5 Prozent gleich 20 Prozent“ gilt damit nicht mehr.

Drei Rechenbeispiele zeigen den Unterschied:

  • Förderfähige Kosten 20.000 €: Der Bonus greift nicht. Es bleibt bei 15 Prozent, also 3.000 €. Ein iSFP bringt hier keinen Cent zusätzliche Förderung.
  • Förderfähige Kosten 40.000 €: 15 Prozent Grundförderung ergeben 6.000 €. Der Bonus läuft auf 10.000 €, das sind 500 €. Zusammen 6.500 €. Nach alter Regel wären es 8.000 € gewesen.
  • Förderfähige Kosten 60.000 €: 15 Prozent ergeben 9.000 €, der Bonus auf 30.000 € weitere 1.500 €. Zusammen 10.500 €.

Für den Heizungstausch über die KfW-Förderung gilt der iSFP-Bonus ohnehin nicht, dort greifen eigene Boni. Der Fahrplan wirkt also bei Dämmung, Fenstern, Türen und Anlagentechnik außerhalb der reinen Heizungsförderung.

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Der größere Hebel: die verdoppelte Kostenobergrenze

Der Bonus ist nach der Reform nicht mehr das stärkste Argument für den iSFP. Das ist die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Pro Kalenderjahr sind für Effizienzmaßnahmen an Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung 30.000 € für die erste Wohneinheit förderfähig, dazu je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 €.

Rechne das an einem Einfamilienhaus durch. Du sanierst Dach und Fassade für zusammen 60.000 €. Ohne iSFP sind davon nur 30.000 € förderfähig, du bekommst 15 Prozent daraus, also 4.500 €. Mit iSFP sind die vollen 60.000 € förderfähig: 9.000 € Grundförderung plus 1.500 € Bonus, zusammen 10.500 €. Der Unterschied liegt bei 6.000 €, und davon stammen 4.500 € allein aus der höheren Obergrenze.

Daraus folgt eine klare Faustregel für die Entscheidung: Planst du eine einzelne kleine Maßnahme unter 30.000 €, rechnet sich der iSFP über die Förderung nicht mehr. Planst du ein größeres Paket oder eine Sanierung in mehreren Etappen, ist er nach wie vor deutlich im Plus.

Was der Energieberater tatsächlich macht

Der Ablauf ist in allen Beratungen ähnlich. Nach einem Erstgespräch zu Zielen und Randbedingungen kommt die Begehung vor Ort, bei der Bauteile, Aufbauten und Anlagentechnik erfasst werden. Daraus entsteht die energetische Bilanz und der Maßnahmenplan mit mindestens zwei aufeinander abgestimmten Sanierungsstufen. Ein Abschlussgespräch erläutert die Ergebnisse, dann bekommst du das Dokument.

Für die spätere Umsetzung brauchst du ihn ohnehin wieder. Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht: Er erstellt die technische Projektbeschreibung, ohne die es keinen Antrag gibt. Frag deshalb schon beim Erstgespräch, ob er die Antragstellung mit übernimmt und was das kostet.

Ein Energieberater ist kein Bausachverständiger. Er bewertet die energetische Qualität, nicht Risse, Feuchte oder Statik. Wer vor dem Kauf den baulichen Zustand einer Bestandsimmobilie einschätzen lassen will, braucht einen unabhängigen Bausachverständigen. Was der leistet, zeigt der Beitrag Gutachter bei der Besichtigung. Bei einer feststehenden energetischen Sanierung ist dagegen der Energieberater zuständig.

Was die Beratung kostet und wo der Zuschuss endet

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften bekommen einmalig bis zu 250 € zusätzlich, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.

Der entscheidende Punkt steckt im Wort „maximal“. Beim Einfamilienhaus ist der Höchstbetrag bei 1.300 € Beratungshonorar erreicht. Jeder Euro darüber geht vollständig zu deinen Lasten. Kostet die Beratung 1.200 €, zahlst du 600 €. Kostet sie 2.000 €, zahlst du 1.350 €, weil der Zuschuss bei 650 € stehen bleibt.

Zu den Honoraren selbst kursieren sehr unterschiedliche Angaben. Für ein Einfamilienhaus reicht die Spanne in den verfügbaren Quellen von etwa 800 € bei schlanken Online-Angeboten bis 2.500 € bei ausführlicher Vor-Ort-Begehung. Hol dir deshalb zwei bis drei Angebote und lass dir aufschlüsseln, was enthalten ist, insbesondere ob die spätere Antragstellung und die technische Projektbeschreibung dazugehören oder extra berechnet werden.

Die Förderung der Beratung muss vor deren Beginn beantragt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Den Antrag stellt in der Regel der Energieberater, und der Zuschuss wird auch an ihn ausgezahlt, nicht an dich. Er verrechnet ihn mit seinem Honorar.

Einen Berater finden, dessen iSFP anerkannt wird

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Förderfähig ist ein iSFP nur, wenn er von einem Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stammt, geführt von der dena. Such dort und filtere nach der Zulassung für die Energieberatung für Wohngebäude. Ein iSFP von einem nicht gelisteten Berater berechtigt weder zum Zuschuss für die Beratung noch später zum Bonus.

Plan Vorlauf ein. Auf einen Beratungstermin wartest du je nach Region mehrere Wochen, und der iSFP muss vorliegen, bevor du den Förderantrag für die erste Maßnahme stellst. Der Förderantrag wiederum muss vor der Auftragsvergabe an den ausführenden Betrieb gestellt sein. Wer den Handwerker vorher beauftragt, verliert die Förderung vollständig.

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Welche Reihenfolge ist bei deiner Sanierung eigentlich die richtige? Erst Dach oder erst Heizung, erst Fassade oder erst Fenster? Diese Frage kannst du dir selbst vermutlich noch nicht beantworten. Trotzdem wird sie für dich entscheidend, sobald der erste Energieberater oder Handwerker vor dir steht und nach deinem Plan fragt. Diese Checkliste dient dir als Vorbereitung für genau dieses Gespräch.

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Häufige Fragen

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Die Honorare für ein Einfamilienhaus reichen je nach Anbieter und Umfang von etwa 800 bis 2.500 €. Das BAFA übernimmt 50 Prozent, maximal 650 €. Der Höchstzuschuss ist damit bei 1.300 € Honorar ausgeschöpft: Was darüber liegt, zahlst du vollständig selbst. Bei einem Angebot über 1.200 € bleiben rund 600 € Eigenanteil, bei 2.000 € sind es 1.350 €.

Lohnt sich der iSFP nach der Reform noch?

Das hängt an deiner Investitionssumme. Bei einer einzelnen Maßnahme unter 30.000 € greift der Bonus seit dem 21. Juli 2026 gar nicht mehr, dort bringt der iSFP finanziell nichts. Bei größeren Paketen bleibt er klar im Plus, vor allem wegen der verdoppelten Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Bei 60.000 € förderfähigen Kosten macht das rund 6.000 € Unterschied.

Wie finde ich einen zertifizierten Energieberater?

Über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, geführt von der dena. Nur ein iSFP aus dieser Liste wird anerkannt und berechtigt zum Zuschuss für die Beratung sowie zum späteren Bonus. Die Berufsbezeichnung Energieberater allein ist nicht geschützt und sagt über die Förderfähigkeit nichts aus. Plan mehrere Wochen Wartezeit auf einen Termin ein.

Was ist der Unterschied zwischen Energieberater und Bausachverständigem?

Der Energieberater bewertet die energetische Qualität und leitet daraus eine Sanierungsstrategie ab. Für Förderanträge an der Gebäudehülle ist seine Einbindung Pflicht. Der Bausachverständige beurteilt die bauliche Substanz: Statik, Feuchte, Schäden am Mauerwerk. Vor einem Immobilienkauf brauchst du den Bausachverständigen, vor einer energetischen Sanierung den Energieberater. Bei einem Altbau, den du kaufen und danach sanieren willst, in dieser Reihenfolge beide.

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