Beim Versicherungsschutz für den Hausbau werden zwei Fehler besonders teuer. Der erste: sich auf die bestehende Privathaftpflicht zu verlassen, die Bauvorhaben nur bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert. Der zweite: zu glauben, private Bauhelfer seien nicht gesetzlich unfallversichert. Sie sind es, aber nur, wenn du sie anmeldest, und das ist keine Option, sondern Pflicht.
Zuerst: schau in deine Privathaftpflicht
Viele Privathaftpflichtpolicen schließen ein sogenanntes Bauherrenrisiko ein, allerdings nur bis zu einer festgelegten Bausumme. Verbreitet sind Grenzen zwischen 30.000 und 50.000 €, manche Tarife decken 100.000 € oder mehr ab. Für einen Anbau oder eine kleinere Sanierung kann das reichen. Für einen Neubau ist die Grenze meist schon beim Rohbau überschritten.
Der entscheidende Punkt dabei: Wird die vereinbarte Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz für das Bauvorhaben nicht anteilig, sondern vollständig. Rechne deine tatsächliche Bausumme deshalb sauber aus, inklusive Eigenleistungen, und vergleiche sie mit deinen Bedingungen. Fünf Minuten Lesen entscheiden hier darüber, ob du eine zusätzliche Police brauchst oder nicht.
Bauherrenhaftpflicht
Sie deckt Schäden ab, die Dritten auf oder durch deine Baustelle entstehen: der Passant, der in die ungesicherte Grube tritt, das Gerüstteil auf dem Nachbardach, das Kind auf dem Materialstapel. Rechtlicher Hintergrund ist deine Verkehrssicherungspflicht als Bauherr.
Eine Klarstellung, weil sie in vielen Ratgebern falsch steht: Du haftest nicht für alles, was auf der Baustelle passiert. Für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten der beauftragten Betriebe ist deren Arbeitgeber verantwortlich, nicht du. Deine Haftung betrifft Dritte und die Sicherung der Baustelle.
Achte auf die Deckungssumme. Bei Personenschäden kommen Behandlung, Verdienstausfall und Rente zusammen, deshalb werden mindestens drei Millionen Euro empfohlen. Mitversichert sind in der Regel auch deine Eigenleistungen und die Tätigkeit mithelfender Freunde, soweit dabei Dritte geschädigt werden. Verletzen sich die Helfer selbst, greift ein anderer Weg, siehe unten.
Bauleistungsversicherung
Sie ist die Kaskoversicherung für dein entstehendes Haus und greift bei unvorhergesehenen Schäden am Bauwerk: Sturm, Hagel, Starkregen, Überschwemmung, Vandalismus, Frostschäden am frischen Beton, aber auch Schäden durch Ungeschicklichkeit bei der Ausführung.
Wichtiger als die Aufzählung der Leistungen sind die Grenzen, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen:
Hausbau und Sanierung bedeuten hunderte Entscheidungen, Rechnungen und Termine - und schnell verliert man den Überblick. POCASIO unterstützt dich dabei, deine Baukosten, Dokumente und Abläufe an einem Ort zu organisieren. So erkennst du Abweichungen sofort und kannst rechtzeitig reagieren, bevor es zu teuer oder chaotisch wird.
- Diebstahl ist nur für fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile versichert. Lose gelagertes Material, Werkzeug und Baumaschinen sind ausgeschlossen und brauchen eine eigene Absicherung.
- Erweiterte Naturgefahren wie außergewöhnliches Hochwasser sind je nach Bedingungswerk Zusatzbaustein und nicht automatisch enthalten.
- Glasbruch bis zur Fertigstellung, ein vorhandener Altbau auf dem Grundstück, Garage und Carport gehören ausdrücklich in den Vertrag, sonst sind sie nicht mitversichert.
- Der Schutz endet mit Bezugsfertigkeit, spätestens wenige Werktage nach Nutzungsbeginn. Ab da muss die Wohngebäudeversicherung laufen.
Prüf außerdem, ob dein Bauträger die Versicherung bereits abgeschlossen und die Kosten in den Preis eingerechnet hat. Das kommt vor, und dann zahlst du sonst doppelt. Lass dir in dem Fall den Deckungsumfang zeigen, denn versichert ist dann sein Interesse, nicht zwangsläufig deines.
Bauhelfer: erst die Berufsgenossenschaft, dann die Versicherung
Hier wird in Ratgebern regelmäßig das Gegenteil behauptet, deshalb im Klartext: Private Bauhelfer sind über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass du sie anmeldest, und das ist eine Pflicht, keine Wahl.
Wer privat baut und Helfer einsetzt, wird gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Das Bauvorhaben ist binnen einer Woche nach Beginn der Arbeiten bei der BG BAU zu melden, und zwar für alle Helfer, egal ob sie bezahlt werden oder aus Freundschaft mitanpacken. Ausgenommen sind nur spontane Gefälligkeiten. Wer die Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld. Wie das abläuft, steht im Beitrag BG BAU: Anmeldung, Pflicht und Bautagebuch.
Zwei Lücken bleiben, und dafür ist die private Bauhelferversicherung da. Erstens sind du selbst und dein Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch über die BG BAU versichert; ihr könnt euch dort freiwillig versichern. Zweitens zahlt die gesetzliche Unfallversicherung kein Schmerzensgeld und leistet erst ab einem bestimmten Grad der Erwerbsminderung. Eine private Police ergänzt das, sie ersetzt die Anmeldung aber nicht.
Feuerrohbauversicherung
Sie schützt den Rohbau vor Brand, Blitzschlag und Explosion. Anders als der Name vermuten lässt, brauchst du sie selten separat: Sie ist in vielen Wohngebäudeversicherungen für die Bauzeit beitragsfrei enthalten, wenn du den Vertrag für die Zeit nach der Fertigstellung dort abschließt.
Praktisch relevant ist sie vor allem aus einem anderen Grund: Kreditinstitute verlangen sie regelmäßig als Bedingung für die Auszahlung der Baufinanzierung. Kläre den Punkt also, bevor die erste Rate fällig wird.
Insolvenz des Bauunternehmens
Bevor du über eine Baufertigstellungsversicherung nachdenkst, schau in dein Gesetz. Beim Verbraucherbauvertrag hast du nach § 650m Abs. 2 BGB Anspruch auf eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel. Dazu begrenzt § 650m Abs. 1 BGB die Abschlagszahlungen auf insgesamt 90 Prozent der Gesamtvergütung. Beides zusammen ist dein erster und kostenloser Insolvenzschutz, vorausgesetzt, du gibst das Geld nicht vorzeitig aus der Hand.
Die Baufertigstellungsversicherung geht darüber hinaus und trägt die Mehrkosten, wenn ein anderes Unternehmen den Bau zu Ende führen muss. Sie ist der teuerste Baustein auf dieser Liste und wird häufig vom Bauunternehmen selbst angeboten. Zu den Kosten kursieren sehr unterschiedliche Angaben, von unter einem Prozent bis zu drei Prozent der Bausumme. Lass dir ein konkretes Angebot rechnen, statt dich auf Faustformeln zu verlassen, und vergleiche es mit dem, was du über die gesetzliche Sicherheit ohnehin hast.
Was das kostet
Die beiden wichtigsten Policen sind günstiger, als viele erwarten, und werden meist als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit abgerechnet, nicht jährlich.
- Bauherrenhaftpflicht: als Orientierung etwa ein Promille der Bausumme, bei 250.000 € also grob 250 € einmalig. Marktübersichten nennen Spannen von rund 50 bis 250 €.
- Bauleistungsversicherung: je nach Risiko und Deckungsumfang etwa 0,1 bis 0,5 Prozent der Bausumme als Einmalbeitrag. Bei 250.000 € Bausumme liegt das grob zwischen 300 und 900 €.
- Feuerrohbauversicherung: häufig beitragsfrei, wenn die anschließende Wohngebäudeversicherung beim selben Anbieter läuft.
- BG BAU: Der Beitrag richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden deiner Helfer, dafür musst du ein Bautagebuch führen.
Zur Bausumme zählen alle Kosten bis zur Fertigstellung, einschließlich deiner geplanten Eigenleistungen. Grundstückspreis und Erschließungskosten gehören nicht dazu. Setz die Summe nicht zu niedrig an, um Beitrag zu sparen: Übersteigt die tatsächliche Bausumme die versicherte, kann der Schutz komplett entfallen.
Wann du was abschließen musst
- Vor Baubeginn: Privathaftpflicht prüfen und, falls die Bausumme darüber liegt, Bauherrenhaftpflicht abschließen. Sie muss stehen, bevor der erste Bagger kommt.
- Vor Baubeginn: Bauleistungsversicherung, ebenfalls zum Start der Arbeiten.
- Vor der ersten Kreditauszahlung: Feuerrohbauschutz, weil die Bank ihn meist verlangt.
- Binnen einer Woche nach Beginn der Arbeiten: Meldung an die BG BAU, wenn Helfer mitarbeiten.
- Zur Bezugsfertigkeit: Wohngebäudeversicherung, weil der Bauleistungsschutz dann endet.
Was hier steht, sind Größenordnungen und Mechanismen, keine Versicherungsberatung. Die Bedingungswerke unterscheiden sich erheblich, und im Schadensfall zählt allein, was in deinem Vertrag steht.
Häufige Fragen
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung sind die beiden zentralen Policen, dazu der Feuerrohbauschutz, den die Bank meist ohnehin verlangt. Prüf vorher, ob deine Privathaftpflicht das Bauherrenrisiko bis zu deiner Bausumme abdeckt. Wenn Helfer mitarbeiten, kommt die Anmeldung bei der BG BAU dazu, und die ist gesetzliche Pflicht.
Ja, aber nur nach Anmeldung. Du musst das Bauvorhaben binnen einer Woche nach Beginn der Arbeiten bei der BG BAU melden, für alle Helfer, auch für unentgeltlich mitarbeitende Freunde und Verwandte. Du selbst und dein Ehe- oder Lebenspartner seid nicht automatisch mitversichert, könnt euch dort aber freiwillig versichern.
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung werden meist als Einmalbeitrag für die Bauzeit abgerechnet. Als Orientierung: rund ein Promille der Bausumme für die Haftpflicht, etwa 0,1 bis 0,5 Prozent für die Bauleistung. Bei 250.000 € Bausumme sind das grob 250 € und 300 bis 900 €.

