Elektrik sanieren – Kosten, Ablauf und wann es Pflicht wird

Christian Schröder Veröffentlicht: 15.07.2026

Aktualisiert: 28.08.2026

POCASIO Redaktion

28.08.2026

Elektrik sanieren - Kosten, Ablauf und FI-Pflicht

Die Elektrik ist das Gewerk, das man einer Immobilie am wenigsten ansieht. Ob die Leitungen einen Schutzleiter haben, ob ein FI-Schalter im Verteiler sitzt und ob der Zählerschrank noch dem entspricht, was der Netzbetreiber heute verlangt, erkennst du erst, wenn du die Klappe öffnest. Und genau das entscheidet darüber, was eine Wärmepumpe oder eine Wallbox in diesem Haus zusätzlich kostet.

Woran du erkennst, dass die Elektrik dran ist

Das Alter der Installation ist der erste Anhaltspunkt. In der Branche kursiert die Empfehlung, Elektroanlagen alle 30 bis 40 Jahre prüfen zu lassen. Für private Wohngebäude ist das eine Empfehlung und keine gesetzliche Prüfpflicht, anders als bei gewerblich genutzten Anlagen. Sie taugt trotzdem als Faustregel: Wer eine Installation aus den Siebzigern hat, sollte sie einmal ansehen lassen.

Konkreter wird es am Verteiler und an den Dosen. Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern, ein Verteiler ohne einen einzigen FI-Schalter, stoffummantelte Leitungen und zweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter gehören zu den eindeutigen Befunden. Zweiadrige Leitungen bedeuten, dass Waschmaschine, Kühlschrank und Herd kein geerdetes Gehäuse haben. Dazu kommen die Alltagszeichen: zu wenige Steckdosen, sodass überall Mehrfachleisten hängen, und Sicherungen, die ohne erkennbaren Anlass auslösen.

Zur Einordnung der Gefahr lohnt ein Blick in die Statistik, statt sie zu übertreiben. Nach der Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung geht rund ein Drittel der untersuchten Gebäudebrände auf Elektrizität zurück. Innerhalb dieser Gruppe dominieren allerdings defekte Geräte, allen voran Kühl- und Gefriergeräte, Wäschetrockner und zunehmend Lithium-Ionen-Akkus. Feste Installationen machen den kleineren Teil aus. Der FI-Schalter ist deshalb in erster Linie Personenschutz und kein Brandschutz. Gegen Fehlerlichtbögen in alten Leitungen hilft er nicht, dafür gibt es Brandschutzschalter.

Welche weiteren altersbedingten Schwachstellen typisch sind, zeigt der Beitrag Typische Baujahre und ihre Problemzonen.

Wann die Erneuerung Pflicht wird

Eine funktionierende Altanlage musst du nicht erneuern. Sie genießt Bestandsschutz und darf weiterbetrieben werden, auch ohne FI-Schalter. Der Bestandsschutz endet aber, sobald du etwas veränderst oder erweiterst. Dann muss der betroffene Anlagenteil nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden.

Maßgeblich ist die DIN VDE 0100-410, und ihre Geschichte erklärt, warum Häuser unterschiedlicher Baujahre so unterschiedlich ausgestattet sind:

  • Seit 1984 ist ein FI-Schutz für Räume mit Badewanne oder Dusche vorgeschrieben.
  • Mit der Ausgabe 2007, verbindlich ab Anfang 2009, kam die Pflicht für Steckdosenstromkreise bis 20 A hinzu.
  • Die Ausgabe 2018, verbindlich ab Juli 2020, erweiterte das auf Steckdosen bis 32 A und erstmals auch auf Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen.
  • Für Außensteckdosen und Endstromkreise in Feuchträumen gilt die Anforderung ohnehin.

Vorgeschrieben ist jeweils ein Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA. Praktisch heißt das: Wer nur das Bad renoviert und dabei Stromkreise anfasst, bekommt für diesen Bereich FI-Schutz, ob er will oder nicht. Wer neue Steckdosen im Wohnzimmer setzen lässt, ebenfalls. Kläre das vor der Auftragsvergabe mit dem Elektrofachbetrieb, weil es den Umfang der Arbeiten spürbar verändern kann.

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Unabhängig von der Pflicht: Einen fehlenden FI in einer Altanlage nachzurüsten, ist eine der wenigen Sicherheitsmaßnahmen mit einem sehr guten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung. Ob das in deiner Anlage ohne weitere Eingriffe geht, hängt allerdings vom Netzsystem ab. In alten Installationen mit klassischer Nullung funktioniert ein FI nicht ohne Umbau.

Der Zählerschrank: der Posten, der bei Wallbox und Wärmepumpe zuschlägt

Für den Zählerplatz gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100, seit dem 1. April 2026 in der novellierten Fassung. Sie löst die Ausgabe von 2019 ab, für Projekte, die zum Stichtag bereits in Planung oder im Bau waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2027. Darüber liegen die Technischen Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers, die Bestandteil des Netzanschlussvertrags sind.

Auch hier gilt Bestandsschutz nur so lange, wie nichts Wesentliches passiert. Als wesentliche Änderung zählen unter anderem der Einbau einer PV-Anlage, die Nachrüstung einer Wallbox oder einer Wärmepumpe und jede Erhöhung der Anschlussleistung. Wärmepumpen, Wallboxen und Klimageräte ab 4,2 kW sind zudem steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Sie müssen beim Netzbetreiber angemeldet und für ihn steuerbar sein, und dafür braucht der Zählerschrank einen Steuerpfad sowie Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox.

Daraus folgt eine Rechnung, die in vielen Wallbox-Angeboten fehlt: Nicht die Wallbox ist der teure Teil, sondern der Zählerschrank, der ihretwegen ausgetauscht werden muss. Lass diesen Punkt prüfen, bevor du eine Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung beauftragst. Ein Netzbetreiber, der die Inbetriebnahme verweigert, weil die Zähleranlage nicht dem aktuellen Stand entspricht, ist ein teurer Weg, das herauszufinden.

Was zu einer vollständigen Elektrosanierung gehört

Zum Umfang gehören neue Leitungen, ein neuer Zählerschrank mit Reserveplätzen für spätere Erweiterungen, FI-Schutz für alle Stromkreise und eine Steckdosenzahl, die zum heutigen Bedarf passt. Als Orientierung für die Ausstattung dient die DIN 18015, die Mindestausstattungen für Wohnungen beschreibt. Lass dir die geplante Zahl an Steckdosen und Stromkreisen raumweise aufschreiben, bevor du unterschreibst.

Leerrohre für später gehören in dieselbe Planung, für Netzwerkkabel, eine Nachrüstung im Smart-Home-Bereich oder eine zweite Ladeeinrichtung. Solange die Wand offen ist, kosten sie fast nichts. Danach kosten sie eine neue Baustelle.

Was das kostet

Wird nur der Verteiler erneuert, ohne die übrige Installation anzufassen, liegen die Kosten je nach Umfang häufig zwischen 1.500 und 3.000 €. Wichtig ist die Abgrenzung: Das betrifft den Verteiler mit den Schutzeinrichtungen. Muss dagegen die gesamte Zähleranlage auf den aktuellen Stand gebracht werden, weil eine wesentliche Änderung vorliegt, kommen Steuerleitung, Kommunikationstechnik und der Termin mit dem Netzbetreiber dazu. Lass dir beides getrennt anbieten.

Für eine vollständige Erneuerung im Altbau kursieren Richtwerte von rund 80 bis 150 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei 130 bis 150 Quadratmetern ergibt das grob 10.000 bis 25.000 €. Im Neubau liegen die Werte mit etwa 50 bis 90 € pro Quadratmeter niedriger, weil Stemmarbeiten und Rückbau entfallen. Diese Spannen stammen aus Marktübersichten und nicht aus einer Erhebung mit belastbarer Methodik. Behandle sie als Größenordnung für die Budgetplanung, nicht als Kalkulationsgrundlage.

Was die Kosten im Einzelfall wirklich treibt, sind die Stemmarbeiten und der Wiederaufbau der Oberflächen. Der Elektriker verlegt die Leitung in einem Tag, verputzt und gestrichen wird danach von jemand anderem. Frag deshalb bei jedem Angebot nach, ob Schlitzezuziehen, Verputzen und Malerarbeiten enthalten sind. Genau an dieser Stelle sind Angebote am schlechtesten vergleichbar.

Und die einfachste Ersparnis: Wenn ohnehin Wände geöffnet werden, etwa bei einer Innendämmung oder einer Kernsanierung, gehört die Elektrik in denselben Arbeitsgang.

Wie der Ablauf aussieht

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme durch den Elektrofachbetrieb, in der Zustand und Umfang festgelegt werden. Dann folgen Stemmarbeiten, der Austausch von Verteiler und gegebenenfalls Zählerschrank, das Verlegen der neuen Leitungen und das Schließen der Wände.

Am Ende steht die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Messprotokoll. Lass dir dieses Protokoll aushändigen und leg es zu den Hausunterlagen. Du brauchst es im Schadensfall gegenüber der Versicherung und beim späteren Verkauf als Nachweis. Kommt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung dazu, gehört außerdem die Fertigmeldung an den Netzbetreiber zum Ablauf. Die macht der Fachbetrieb, aber frag nach, ob sie erfolgt ist.

Eigenleistung scheidet hier aus. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der Anlage hinter dem Hausanschluss nur von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Was du selbst machen kannst, ist alles davor und danach: Möbel rausräumen, Schlitze zuspachteln, streichen. Das spart real Geld, ohne dass du deinen Versicherungsschutz riskierst.

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Häufige Fragen

Was kostet die Elektrik-Sanierung eines Einfamilienhauses?

Als Größenordnung kursieren 80 bis 150 € pro Quadratmeter Wohnfläche, bei 130 bis 150 Quadratmetern also grob 10.000 bis 25.000 €. Wird nur der Verteiler erneuert, sind es meist 1.500 bis 3.000 €. Achte darauf, ob Stemmarbeiten, Verputzen und Malerarbeiten im Angebot enthalten sind, denn genau dort unterscheiden sich Angebote am stärksten. Muss zusätzlich die Zähleranlage auf den aktuellen Stand gebracht werden, kommt das obendrauf.

Ist ein FI-Schutzschalter im Altbau Pflicht?

Für die unveränderte Altanlage nicht, dort gilt Bestandsschutz. Sobald du Stromkreise erweiterst oder wesentlich veränderst, muss der betroffene Teil nach DIN VDE 0100-410 mit einem FI von höchstens 30 mA ausgeführt werden. Die Anforderung gilt seit 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche, seit der Normausgabe 2007 für Steckdosen bis 20 A und seit der Ausgabe 2018 für Steckdosen bis 32 A sowie für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen. Ob die Nachrüstung in deiner Anlage ohne weitere Umbauten möglich ist, hängt vom vorhandenen Netzsystem ab.

Wie lange dauert eine Elektrosanierung?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus sind meist drei bis sechs Wochen realistisch, abhängig vom Umfang der Stemmarbeiten. Der elektrische Teil ist dabei oft der kürzere. Länger dauern das Schließen der Schlitze, das Trocknen und der Wiederaufbau der Oberflächen. Kommt ein Termin mit dem Netzbetreiber für Zähler oder Inbetriebsetzung dazu, plane dessen Vorlauf mit ein.

Muss ich für eine Wallbox oder Wärmepumpe den Zählerschrank erneuern?

Häufig ja. Die VDE-AR-N 4100 definiert Situationen, in denen der Bestandsschutz der Zähleranlage endet, und dazu gehören der Einbau einer PV-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox sowie jede Erhöhung der Anschlussleistung. Geräte ab 4,2 kW gelten außerdem als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und brauchen einen Steuerpfad sowie Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox im Schrank. Lass das prüfen, bevor du die Wallbox bestellst, nicht danach.

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