Bauvoranfrage stellen – Dauer, Kosten und benötigte Unterlagen

Bauvoranfrage stellen – Dauer, Kosten und benötigte Unterlagen

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Eine Bauvoranfrage, auch Antrag auf Bauvorbescheid genannt, hilft im Vorfeld eines Bauvorhabens bei der Beantwortung vieler Fragen. Wann es sinnvoll ist, eine Bauvoranfrage zu stellen, welche Kosten dabei entstehen und wie lange ein Bauvorbescheid gültig ist, erfahrt ihr hier.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage wird bei der Gemeinde oder Baubehörde gestellt. Damit kann geklärt werden, ob ein Bauvorhaben ohne Einschränkungen, beispielsweise durch Bestimmungen im Bebauungsplan oder Baurecht der Gemeinde oder Stadt, umgesetzt werden kann. Jedoch ist der ausgestellte Bauvorbescheid keinesfalls ein Bauantrag. Damit erhält jeder Grundstückseigentümer „nur“ eine Planungssicherheit für seinen Bau. Denn die darin genehmigten Teilaspekte sind rechtsgültig.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bauvoranfrage und einem Bauantrag?

Während in einem Bauantrag sämtliche Aspekte des geplanten Bauvorhabens bis ins kleinste Detail aufgeführt werden, beinhaltet die Bauvoranfrage in der Regel nur einzelne, speziell gestellte Fragen. 

Im Wesentlichen sind dies Fragen über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Sinne der Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht. Bauherren erhalten mit einem positiven Bauvorbescheid ein großes Stück Planungssicherheit für den anschließenden Bauantrag. Denn wird die Bauvoranfrage bereits durch die Behörde genehmigt, sollte das auch für den Bauantrag gelten. 

Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage ist immer dann sinnvoll, wenn das geplante Haus vom Bebauungsplan eines Gebietes abweicht. Auch wenn das neue Haus bestimmte bauliche Besonderheiten enthalten soll oder einem besonderen Haustyp entsprechen soll, ist es ratsam, einen Antrag auf einen Bauvorbescheid zu stellen. 

Ebenfalls sinnvoll ist eine Bauvoranfrage, wenn ein Grundstück in einem Bereich ohne Bebauungsplan liegt. Aber nicht nur für den eigenen Hausbau ist der Antrag nützlich. Soll beispielsweise ein Grundstück verkauft werden, für das kein gültiger Bebauungsplan existiert, kann ein positiver Bauvorbescheid den Grundstückswert erheblich steigern. Gleiches gilt aber auch in umgekehrter Reihenfolge, sprich, wenn der Kauf eines Grundstücks geplant ist ohne Bebauungsplan. Durch die Bauvoranfrage erfährt man schnell, ob das Grundstück bebaut werden darf oder nicht. Gibt es mitunter bauliche Beschränkungen, kann zudem besser über den Kaufpreis verhandelt werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage wenig sinnvoll?

Erfüllt das geplante Haus alle Vorgaben des gültigen Bebauungsplans, besteht kein Grund, zur Bauvoranfrage. Da die Baugenehmigung in diesen Fällen wohl kaum ausgeschlagen wird, sollten keine unnötigen Ausgaben für einen Bauvorbescheid getätigt werden.

Wer stellt eine Bauvoranfrage?

Die Bauvoranfrage wird gestellt von:

  • Architekten
  • Bauvorlageberechtigten Bauingenieuren
  • Bauherren
  • Kaufinteressenten für ein Grundstück.

Wie wird eine Bauvoranfrage gestellt?

Die Bauvoranfrage kann sowohl förmlich oder formlos gestellt werden. Bei einem formlosen Antrag müssen lediglich der Lageplan und eine Skizze des jeweiligen Bauvorhabens mit eingereicht werden. Auf dem Formular einer formlosen Bauvoranfrage stehen in der Regel: 

  • Name und Adresse der Antragsteller
  • Die genaue Bezeichnung des geplanten Vorhabens
  • Die Gemarkung und Flurnummer des Grundstücks
  • Die Gemeindeadresse
  • Alle Fragen, die im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt werden sollen.
  • Angaben zur Erschließung (Zufahrt u. Hausanschlüsse vorhanden, geplante künftige Erschließung).
  • Sämtliche Anlagen: Lageplan mit Eintrag des Vorhabens, Baubezeichnung, Baubeschreibung sowie sonstige Anlagen

Doch die Behördenbescheide auf einen formlosen Antrag sind rechtlich nicht bindend. Dies ist nur bei förmlich gestellt Bauvoranfragen der Fall. Außerdem unterscheidet sich der Grad der Verbindlichkeit zudem von Bundesland zu Bundesland.

Was muss eine förmliche Bauvoranfrage enthalten?

Für die förmliche Bauvoranfrage müssen zahlreiche Unterlagen miteingereicht werden. Diese sind:

  • Das Antragsformular
  • Die Flurkarte
  • Die detaillierte Baubeschreibung
  • Ein detaillierter Fragenkatalog des beauftragen Architekturbüros oder Bauingenieurs
  • Alle Bauzeichnungen
  • Bei gewerblichen Bauvorhaben eine Nutzungsbeschreibung
  • Alle Bauzeichnungen samt Lageplan, Grundriss, Schnitten, Ansichten, Entwässerung- und Wasserversorgung
  • Fotos vom Grundstück
  • Kopien möglicher Baulasten
  • Abweichungsantrag, wenn eine Ausnahme von der Festsetzung eines Bebauungsplans beantragt werden soll
  • Berechnungen des Bruttorauminhalts
  • Unterschrift

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Bauvorbescheid?

Die Bearbeitungsdauer einer förmlichen Bauvoranfrage beträgt bis zu drei Monate. Eine schnellere Rückmeldung gibt es bei formlosen Anfragen. 

Wo wird die Bauvoranfrage eingereicht?

Die Bauvoranfrage muss bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Baubehörde eingereicht werden.

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Die Bauvoranfrage nach Bundeländern 

Nicht alle Bundesländer geben eine genaue Auskunft über die Bauvoranfrage im Internet. So besagt beispielsweise das Serviceportal für Niedersachsen lediglich, dass eine Bauvoranfrage beim Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer großen selbstständigen Stadt und Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen eingereicht werden kann. Für nähere Informationen, beispielsweise die Gebühren, muss sich der Fragende direkt an seine zuständige Stelle wenden. 

Gleiches gilt auch für die Bauordnung Nordrhein-Westfalens (§ 77 BauO NRW 2018). Hier heißt es lediglich, dass vor Baubeginn eine Bauvoranfrage gestellt werden kann, welche eine Gültigkeit von drei Jahren hat. Zu den Gebühren und einzureichenden Unterlagen steht hier allerdings nichts. 

Bauvoranfrage in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird empfohlen, die Bauvoranfrage zu stellen, wenn: 

  • Ein Grundstück gekauft wird.
  • Ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben geplant ist.
  • Ein verfahrensfreies Bauvorhaben ansteht. 

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist dabei verbindlich.

Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Danach erlischt die Bindungswirkung.

Daher sollte vor allem bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben vor Ablauf dieser Frist der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag, um weitere drei Jahre für den Bauvorbescheid einzureichen. Die zuständige Behörde ist in Baden-Württemberg die untere Baurechtsbehörde. Diese ist, je nach Ort, in dem das Baugrundstück liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Benötigte Unterlagen

Für einen Bauvorantrag werden in Baden-Württemberg folgende Unterlagen benötigt: 

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Der Lageplan des Grundstücks 
  • Die Baubeschreibung
  • Eine Bauentwurfsskizze

Je nach Gemeinde können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Kosten

Die Höhe der Antragsgebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Bauvoranfrage Bayern

Ein Bauvorbescheid wird nur dann gegeben, wenn das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Er wird ebenfalls nicht erteilt, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag kann schriftlich oder digital gestellt werden. 

  • Es muss eine Zustimmung des Nachbarn mit beigefügt werden. Bei Anträgen auf Bauvorbescheid kann die Bauaufsichtsbehörde auf diese verzichten, wenn hierfür ein Antrag gestellt wurde.
  • Die Bauvoranfrage muss mit den erforderlichen Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Ist diese nicht selbst die untere Bauaufsichtsbehörde, leitet die Gemeinde den Antrag nach der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen an diese weiter.
  • Der Antrag muss in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare eingereicht werden.
  • Ist die Gemeinde zugleich die untere Bauaufsichtsbehörde, sind zwei Ausfertigungen ausreichend.
  • Ehe die untere Bauaufsichtsbehörde über den Antrag entscheidet, muss diese Rücksprache bei allen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über einer Bauvoranfrage durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann, mit einbeziehen.

Gültigkeit

Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Es gibt aber auch Bauvoranfragen, mit einer kürzeren Gültigkeit. Jedoch kann die Frist jeweils um zusätzliche zwei Jahre verlängert werden. Hierzu muss der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer einen schriftlichen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Katasterauszug 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Kann das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung angeschlossen werden, sind Angaben über eine gesicherte Erschließung hinsichtlich der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserentsorgung und verkehrsmäßigen Erschließung erforderlich.
  • Enthält ein Bebauungsplan Festsetzungen hinsichtlich der Baumaße, müssen Berechnung des geplanten Maßes der baulichen Nutzung eingereicht werden. 
  • Ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme. 
  • Weitere Unterlagen, je nach Gemeinde.

Kosten

Die Kosten für eine Bauvoranfrage liegen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Bauvorbescheid Berlin

Gemäß § 75 BauO Bln können vor Bauanträgen Bauvoranfragen gestellt werden. Diese haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Diese kann per schriftlichem Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. 

Gebühren

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen – Baugebührenordnung (BauGebO). 

Für einen Vorbescheid werden für die erste positiv beschiedene Einzelfrage 200 bis 1.800 Euro fällig. Für jede weitere positiv beschiedene Einzelfrage fallen 50 bis 920 Euro an.

Für negativ beschiedene Einzelfragen gilt § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGebO. Demnach werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben.

Bauvoranfrage Brandenburg

Mit einer Bauvoranfrage kann der Bauherr in Brandenburg spezielle Fragen zu seinem Bauvorhaben verbindlich klären. Diese können sein:

  • Die Einhaltung der Abstandsflächen
  • Die Art oder das Maß der baulichen Nutzung
  • Die Lage des Bauobjekts auf dem Grundstück
  • Möglichkeiten von Ausnahmen und Befreiungen von einem Bebauungsplan
  • Die Erschließung betreffend
  • Die Grundstückszufahrt, Baumfällungen, wasserrechtliche Erlaubnisse, denkmalrechtliche Fragen.

Die Geltungsdauer dieser Fragen durch die untere Bauaufsichtsbehörde liegt bei 6 Jahren.

Handelt es sich generell um denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Fragen, haben diese Fragen eine rechtliche Bindung von 3 Jahren.

Dem Antrag auf eine Bauvoranfrage müssen in Brandenburg lediglich die Bauvorlagen beigefügt werden, die zur Beantwortung der Fragen zwingend erforderlich sind. Die gestellten Fragen müssen zwingend als Ja-, Nein-Fragen gestellt sein. 

Gebühren (§ 75 BbgBo)

Die Beantwortung einzelner Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben kosten zwischen 200 bis 3000 Euro. Die Beantwortung einzelner Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale nach §§ 34 oder 35 BauGB, der Voraussetzungen der §§ 31 oder 33 BauGB oder einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach dem Baugesetzbuch kostet zwischen 400 bis 15.000 Euro.

Bauvoranfrage Bremen

Vor einem Bauantrag kann eine schriftliche Bauvoranfrage an die Bauordnungsbehörde gestellt werden. Der Entschluss darin ist für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren bindend. Zudem muss innerhalb von drei Jahren, nach Einreichen einer Bauvoranfrage, der Bauantrag gestellt werden (§ 69 Bremische Landesbauordnung, BremLBO)

Antrag auf Bauvorbescheid in Hamburg

Die erforderlichen Formulare für einen Bauvorantrag in Hamburg sind: 

  • Alle Bauvorlagen, die benötigt werden, um die Fragen aus dem Antrag entscheiden, beurteilen und beantworten zu können.
  • Alle bereits erhaltenen Mitteilungen oder Bescheide   

Gebühren

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Hamburg sind: 

  • 63 EUR Mindestgebühr 
  • Maximal 10.000 EUR

Bauvoranfrage Hessen

Die Bauvoranfrage kann nur für vereinfachte Bauvorhaben gemäß § 65 HBO oder Vollverfahren gemäß § 66 HBO gestellt werden.

Falls das Bauvorhaben in den Anwendungs­bereich der Genehmigungs­freistellung fällt und dennoch ein Bauvorbescheid erwünscht ist, muss vom Verfahrens­wahl­recht gemäß § 62 Abs. 3 HBO Gebrauch gemacht werden. Der Bauherr muss in diesem Fall erklären, dass das Bauvorhaben nach vereinfachtem Verfahren oder Vollverfahren durchgeführt werden soll. Das gewählte Verfahren behält auch für das spätere Bau­genehmigungs­verfahren seine Gültigkeit.

Wer kann eine Bauvoranfrage stellen?

Die Bauvoranfrage kann von jedem gestellt werden. Jedoch müssen Personen, die nicht Grundstückseigentümer sind, ein berechtigtes Interesse vorweisen. Dies kann eine Kaufabsicht für ein Grundstück sein. In diesem Falle muss der Bauvoranfrage eine Vollmacht des Grund­stücks­eigentümers beigefügt werden.

Werden im Rahmen einer Bauvoranfrage auch die Nachbarn beteiligt?

Werden im Rahmen der Bauvoranfrage Befreiungen oder Abweichungen beantragt, welche die Belange des Nachbars betreffen, beispielsweise eine Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächen, wird in diesem Fall auch die Nachbarschaft beim Antrag beteiligt.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage im Vollverfahren zu stellen, die lediglich die Klärung des Nachbarschutzes verfolgt.

Die Nachbarn können während des Genehmigungs­verfahrens keine Rechtsmittel gegen die Bau­genehmi­gung einlegen, wenn das Bauvorhaben dem Vorbescheid entspricht.

Erforderliche Bauvorlagen

Folgende Bauvorlagen werden für eine Bauvoranfrage in Hessen benötigt:

  1. Einmal das Antragsformular BAB01
  2. Der detaillierte Fragenkatalog in dreifacher Ausführung
  3. Einmal eine Kopie des Handels-/Vereins­register­auszugs
  4. Eine Handlungs­voll­macht 
  5. Eine Kopie der Baulasten
  6. Der Antrag auf Ausnahmen/Befreiungen (§ 31 BauGB) und/oder Abweichungen (§ 73 HBO) BAB10 in dreifacher Ausführung.
  7. Dreimal der Liegenschafts­plan
  8. Ein Auszug aus dem Grund­stücks­nachweis
  9. Die Grundrisse des geplanten Hauses – ebenfalls in dreifacher Ausführung
  10. Alle Schnitte (dreimal)
  11. Alle Ansichten (dreimal)
  12. Dreimal eine formlose Bau- und Nutzungs­beschreibung
  13. Dreimal die Berechnung des Brutto­raum­inhalts

Darüber hinaus werden alle Bauvorlagen benötigt, die zur Beantwortung der gestellten Fragen benötigt werden.

Gültigkeit

Der Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Diese kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Bauvoranfrage Mecklenburg-Vorpommern und Saarland

Die Rechtsgrundlage bilden § 75 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), beziehungsweise für das Saarland § 76 LBO (Landesrecht Saarland). Demnach kann vor dem eigentlichen Bauantrag eine Bauvoranfrage gestellt werden. In dieser können folgende Fragen geklärt werden: 

  • Ob auf dem jeweiligen Grundstück eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit vorliegt.
  • Wie das Gebäude auf dem Grundstück stehen darf (Lage). 
  • Art und Maß der baulichen Nutzung.
  • Ob die Möglichkeit zur Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung gegeben ist. 
  • In welchem Maß von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann.

Erforderliche Bauvorlagen

Folgende Bauvorlagen werden für eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland in dreifacher Ausführung benötigt:

  1. Antragsformular, einschließlich der Fragestellung. 
  2. Aktueller Auszug der amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000.
  3. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein. 
  4. Lageplan (mind. Maßstab 1:500) mit Darstellung und Bemaßung der bestehenden und/oder der geplanten baulichen Anlagen.
  5. Darstellung der Abstände auf dem Grundstück zum Nachbargrundstück.
  6. Berechnung/ Angabe zum umbauten Raum.
  7. Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten

Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Frist kann schriftlich um ein Jahr verlängert werden. 

Gebühren

Die Bauvoranfrage ist für Mecklenburg-Vorpommern gebührenpflichtig. Laut Gebührenordnung liegen die Kosten zwischen 73und 3.570 Euro. Zum Saarland fehlen leider die Informationen.

Bauvorbescheid Rheinland-Pfalz

Der Antrag auf einen Bauvorbescheid muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Darin müssen alle Unterlagen enthalten sein, die benötigt werden, um die gestellten Fragen richtig zu beantworten.

Die Gültigkeit der Bauvoranfrage beträgt 4 Jahre. Es sei, denn es gibt eine, aus welchem Grund auch immer, kürzere Befristung. Die Frist kann vor Fristablauf mit einem schriftlichen Antrag verlängert werden.

Gebühren

Der Bauvorbescheid wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Diese werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. Das sind 60 bis 3.000 Euro, jedoch höchstens 50 v. H. der für die Bauvoranfrage festgesetzten Gebühr. Der Mindestbetrag liegt bei 60 Euro. Geht es um eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids, liegen die Kosten bei 60 bis 1.000 Euro. 

Bauvoranfrage Sachsen und Sachsen-Anhalt

Der Vorbescheid ist keine Baugenehmigung. Zudem kann er nur beantragt werden, wenn das Bauvorhaben 

  • nicht verfahrensfrei oder
  • nicht genehmigungsfrei gestellt ist.

Erforderliche Unterlagen. 

Der Antrag muss in dreifacher Ausfertigung samt Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Darin müssen die relevanten Fragen eindeutig formuliert sein. Zu den erforderlichen Unterlagen, in dreifacher Ausfertigung, gehören: 

  • Der Lageplan
  • Weitere Unterlagen nur dann, wenn sie zur Beantwortung der Fragen relevant sind.

Der Vorbescheid hat in Sachsen-Anhalt eine Gültigkeit von drei Jahren, welche um ein Jahr verlängert werden kann. Für Sachsen konnten keine Hinweise auf die Gültigkeit gefunden werden.  

Gebühren

Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genaue Höhe hängt in Sachsen vom erforderlichen Prüfumfang ab. Da bereits über einige Bestandteile der späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren anteilig erhoben. In der Regel beträgt die Gebühr jedoch 125 Euro.

In Sachsen-Anhalt liegen die Kosten zwischen 75 und 2.500 Euro.

Bauvorentscheid Schleswig-Holstein

Nach § 66 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) kann eine Bauvoranfrage zur Klärung wichtiger Fragen eingereicht werden. Die Anträge müssen 

  • an die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

geschickt werden. Welche Unterlagen genau benötigt werden, wird am besten bei den zuständigen Stellen erfragt. Gleiches gilt auch für die Gebühren. Die Bauvoranfrage hat eine Frist von 3 Jahren, welche um ein Jahr verlängert werden kann. 

Die Bauvoranfrage in Thüringen

Die Bauvoranfrage geht in Thüringen an das Landratsamt, die kreisfreie Stadt, oder große kreisangehörige Städte. Gegen eine Gebühr von 75 bis 5.000 Euro, je nach Prüfaufwand, werden sämtliche Fragen rund um die Bebauung, Bebauungsmöglichkeiten, Abstände, Bebauungspläne etc. zum jeweiligen Grundstück beantwortet. Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist für die Baugenehmigungsbehörde bindend. Die Verlängerung kann schriftlich beantragt werden. Die Rechtsgrundlage ist die Thüringer Bauordnung (§ 74). 

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte.
  • Beschreibung des Bauvorhabens.
  • Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Bauzeichnungen.

Was passiert nach dem Bescheid?

Nach einer positiven Bauvoranfrage wird klar, ob ein Bauprojekt realisierbar ist oder nicht. Und ob es sich lohnt, einen Bauantrag vorzubereiten lassen. Wird die Bauvoranfrage abgelehnt, kann es sinnvoll sein, die Ablehnungsgründe genauer zu durchleuchten und eventuell Änderungen im Bauvorhaben vorzunehmen. Hier kann ein Gespräch mit einem Architekten oder Bauingenieur sinnvoll sein.

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