BG BAU – Infos zu Anmeldung, Pflicht und Bautagebuch für private Bauherren

Christian Schröder Veröffentlicht: 09.08.2022

Aktualisiert: 28.08.2026

POCASIO Redaktion

28.08.2026

BG BAU sichert Unfälle auf privaten Baustellen ab - Infos zu Pflicht, Bautagebuch und den Kosten für den Versicherungsschutz

Wenn Freunde oder Verwandte auf deiner Baustelle mit anpacken, wirst du gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten, im Behördendeutsch Eigenbauunternehmer. Damit triffst du gegenüber der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft alle Pflichten eines Unternehmers.

Die wichtigste davon hat eine kurze Frist: Das Bauvorhaben ist binnen einer Woche nach Beginn der Arbeiten zu melden.

Ab wann die BG BAU überhaupt zuständig ist

Diese Frage steht vor allen anderen und fehlt in den meisten Ratgebern. Maßgeblich ist § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII: Solange für dein Bauvorhaben nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit tatsächlich aufgewendet wird, bleibt die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig. Derzeit sind das 40 Stunden.

Wichtig dabei: Mehrere Bauarbeiten werden zusammengerechnet, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind. Wer über mehrere Wochenenden hinweg am selben Haus arbeitet, kommt also schnell über die Schwelle. Erst darüber wirst du zum Eigenbauunternehmer und damit Mitglied der BG BAU.

Eine zweite Ausnahme betrifft Bauvorhaben, für die Fördermittel nach den Wohnraumförderungsgesetzen bewilligt wurden. Dort ist ebenfalls eine Unfallkasse zuständig, und die Versicherung ist beitragsfrei. Den Bewilligungsbescheid legst du dafür der BG BAU vor.

Wer versichert ist und wer nicht

Versichert sind alle, die wie Beschäftigte für dich tätig werden, also Freunde, Verwandte, Nachbarn und Bekannte. Es spielt keine Rolle, ob sie Geld bekommen oder umsonst helfen. Mitversichert sind auch die Wege zur und von der Baustelle.

Nicht versichert sind drei Gruppen, und diese Abgrenzung entscheidet im Schadensfall:

  • Du selbst sowie dein Ehe- oder Lebenspartner. Ihr seid nicht pflichtversichert, könnt euch aber freiwillig über die BG BAU versichern. Das ist der wichtigste Grund, warum eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll sein kann.
  • Mitarbeitende beauftragter Firmen. Die sind über die Berufsgenossenschaft ihres eigenen Arbeitgebers versichert.
  • Reine Gefälligkeiten. Wer kurz mit anfasst, wenn der Balken getragen wird, handelt nicht arbeitnehmerähnlich. Wo die Grenze verläuft, entscheidet die BG BAU im Einzelfall nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit. Im Zweifel meldest du besser eine Stunde zu viel als eine zu wenig.

Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung deiner Helfer ersetzt die gesetzliche Absicherung nicht und befreit dich auch nicht von der Meldepflicht.

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Die Anmeldung: Frist und Formular

Die Meldung ist nach § 192 SGB VII binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens fällig. Achte auf den Zeitpunkt: Nach § 136 SGB VII beginnt das Unternehmen bereits mit den vorbereitenden Arbeiten, nicht erst mit dem Aushub. Wer die Frist an der Bodenplatte festmacht, ist unter Umständen schon zu spät.

Gemeldet wird direkt bei der BG BAU, nicht über den Bauträger oder das Bauunternehmen. Am einfachsten geht das über das Online-Formular für private Bauvorhaben. Benötigt werden Name und Anschrift der Bauherren, Bezeichnung und Anschrift des Bauvorhabens, Baubeginn und voraussichtliches Bauende, die geleisteten Helferstunden sowie die Namen und Anschriften der beauftragten gewerblichen Betriebe.

Mit der Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz gegen Arbeits- und Wegeunfälle. Nach Abschluss der Bauarbeiten fordert die BG BAU den Nachweis über die tatsächlich geleisteten Stunden an und rechnet den Beitrag darauf ab.

Was der Versicherungsschutz kostet

Der Beitrag richtet sich nicht danach, was du deinen Helfern zahlst, sondern nach einem fiktiven Arbeitsentgelt je geleisteter Stunde. Das gilt ausdrücklich auch bei unentgeltlicher Hilfe.

Für den Bauzeitraum 2026 gelten laut BG BAU folgende Werte:

  • Fiktives Arbeitsentgelt: 15,82 € je Stunde, bundeseinheitlich. Die frühere Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern gibt es nicht mehr.
  • Gefahrklasse für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten: 19,92 (§ 157 Abs. 2 Satz 2 SGB VII in Verbindung mit dem Gefahrtarif der BG BAU).
  • Beitragssatz: 7,6692 %. Er ergibt sich aus Gefahrklasse mal Beitragsfuß und gibt den Beitrag je 100 € Arbeitsentgelt an.

Die Formel lautet: geleistete Helferstunden mal fiktives Arbeitsentgelt mal Beitragssatz. Das Rechenbeispiel der BG BAU für 2026:

200 Stunden × 15,82 € × 7,6692 % = 242,65 €

Führt die Berechnung zu einem sehr niedrigen Betrag, greift der in der Satzung festgelegte Mindestbeitrag (§ 161 SGB VII in Verbindung mit § 26 Abs. 6 der Satzung der BG BAU). Dessen aktuelle Höhe erfragst du am besten direkt, weil sie sich mit der Satzung ändern kann.

Für die Größenordnung heißt das: Bei einem Einfamilienhaus, bei dem Freunde über die Bauzeit hinweg ein paar hundert Stunden helfen, bewegt sich der Beitrag im niedrigen dreistelligen Bereich. Gemessen an dem, was ein einziger Arbeitsunfall ohne Versicherungsschutz kostet, ist das ein sehr günstiger Schutz.

Das Bautagebuch

Weil der Beitrag an den Stunden hängt, musst du sie nachweisen können. Die BG BAU empfiehlt dafür ein Bautagebuch, in dem Beginn und Ende der Baumaßnahmen, die ausgeführten Arbeiten und die geleisteten Arbeitsstunden je Helfer festgehalten werden. Dazu kommen die allgemeinen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten eines Unternehmers.

Halt die Aufzeichnungen laufend, nicht rückwirkend am Jahresende. Wer im Dezember rekonstruieren will, wer im April wie lange auf dem Dach stand, schätzt, und Schätzungen halten einer Prüfung nicht stand. Die BG BAU stellt dafür ein Formular bereit. Wir haben für die Erfassung der Helferstunden einen eigenen Bereich in POCASIO gebaut, zusammen mit Baukostenaufstellung und Bauzeitenplan.

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Bewahre das Bautagebuch auf und halte es bereit, falls die BG BAU die Baustelle prüft.

Wenn etwas passiert

Verunglückt ein Helfer auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin und ist er danach mehr als drei Tage arbeitsunfähig, musst du den Unfall der BG BAU anzeigen. Bei tödlichen Unfällen gilt das unabhängig von jeder Frist. In die drei Tage zählen Samstage, Sonn- und Feiertage mit, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit trat erst später ein.

Der Schutz umfasst die Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls Renten. Für dich hat er einen zweiten Effekt: Er schützt dich vor Schadensersatzansprüchen des verunglückten Helfers. Genau das entfällt, wenn du nicht gemeldet hast.

Deine Pflichten auf der Baustelle

Als Eigenbauunternehmer musst du die Unfallverhütungsvorschriften einhalten. Praktisch bedeutet das vor allem:

  • Absturzsicherung, wo in der Höhe gearbeitet wird. Gerüste gehören von einer Fachfirma aufgestellt, nicht zusammengeliehen.
  • Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, wo sie nötig ist, etwa Handschuhe und Atemschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Maschinen nur von Helfern bedienen lassen, die dafür qualifiziert sind. Fehlt die Befähigung, kann der Versicherungsschutz für den betreffenden Unfall entfallen.
  • Für Ordnung, freie Wege und ausreichend Beleuchtung sorgen, gerade wenn sich die Bauzeit in die dunkle Jahreszeit zieht.
  • Erste-Hilfe-Material vorhalten.

Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften oder gegen eine vollziehbare Anordnung der Berufsgenossenschaft können nach § 209 SGB VII als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.

Davon zu trennen ist die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten, also Nachbarn, Passanten und Kindern. Dafür ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung zuständig, nicht die BG BAU.

Wenn der Bau fertig ist

Melde das Bauende der BG BAU, sobald der Versicherungsschutz nicht mehr gebraucht wird. Danach endet die Beitragspflicht. Solange du nichts meldest, führt die BG BAU dein Bauvorhaben weiter und fragt in der Regel halbjährlich nach.

Übrigens auch dann, wenn du schlüsselfertig baust und selbst gar nicht mit anpackst. In dem Fall trägst du in den Fragebogen ein, dass das Haus vollständig von einem Unternehmen errichtet wird, und die Sache ist erledigt. Antworten musst du trotzdem.

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