Bauwasser beantragen – Mit diesen Kosten muss man rechnen

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Bauwasser beantragen – Mit diesen Kosten muss man rechnen

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Beim Hausbau gehören Baustrom und Bauwasser zu den elementaren Dingen. Deshalb sollte vor Baubeginn sollte darauf geachtet werden, das Bauwasser rechtzeitig zu beantragen. Wir geben dir Tipps, was es bei dem Bauwasseranschluss und der Bauwasserversorgung zu beachten gilt und verraten dir, mit welchen Kosten du rechnen musst.

Wofür wird das Bauwasser benötigt und wie beantragt man es?

Bauwasser braucht man zum Anmischen von Beton, Mörtel, Spachtelmasse, Putz und Kleber sowie zum Reinigen der Baustellenfahrzeuge, des Werkzeugs und eventuell der Gehwege. Für die Genehmigung des Bauwassers ist der regionale Wasserversorger zuständig.

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Bauherr das Bauwasser beantragen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Meistens dauert es mindestens sechs Wochen, bis der Bauwasseranschluss genehmigt wird. Beim Wasseranbieter erfährt man auch nähere Einzelheiten, zum Beispiel, wie und wo das Bauwasser herkommt. 

Wer darf das Bauwasser anschließen?

Um eine Verunreinigung des Trinkwassers aufgrund einer nicht fachgerechten Arbeit zu verhindern, darf ausschließlich ein in Deutschland zugelassener Installateur das Bauwasser anschließen. In der Bauwasserversorgung im DVGW-Arbeitsblatt W 408 unter 5.5. steht:

„Grundsätzlich richtet sich die Art der Sicherungseinrichtung nach der maximal zu erwartenden Gefährdung.“ 

Es dürfen nur Wasserhähne mit speziellen Sicherungsvorkehrungen beim Bauwasser verwendet werden. Dies wird gemäß DIN EN 1717 nach Flüssigkeitskategorie 4 geregelt. Es handelt sich hierbei um Armaturen mit Rückflussverhinderer, die eine Verunreinigung des Trinkwassers quasi ausschließen. Auch Systemtrenner werden häufig mit verbaut. Diese Vorkehrungen garantieren eine saubere und sichere Arbeitsweise.

Beim regionalen Wasseranbieter wird ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler angemietet. Dieses Rohr kann zum Beispiel an eine schon vorhandene Wasserleitung auf dem eigenen Gelände oder dem Nachbargrundstück angeschlossen werden, manchmal auch an einen Hydranten. Wenn sich das Standrohr auf dem Grundstück des Nachbarn befindet, ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. 

Welche Dinge sollten vorab mit der Baufirma abgesprochen werden?

Um späteren Ärger zu vermeiden, müssen einige wichtige Fragen im Vorfeld geklärt werden:

  • Wer übernimmt die Verantwortung für die Schlauchverlegung?
  • Welche Anschlussgröße ist die richtige? Es gibt zwei verschiedene Varianten, entweder für einen gängige Wasserhahn oder spezielle C-Anschlüsse für größere Verbraucher.
  • Wer ist für die Sicherheit des Standrohres verantwortlich?
  • Wer trägt die Kosten für den Wasserverbrauch?

Da das Standrohr jeden Tag neu aufgebaut werden sollte, muss ein sicherer Platz für die Aufbewahrung über Nacht garantiert sein. Sobald der Hauswasseranschluss fertiggestellt und der Wasserzähler installiert sind, kann das Standrohr wieder zurückgegeben werden. 

Noch ein besonderer Hinweis: Wenn die Bauarbeiten in den Wintermonaten stattfinden, muss das Bauunternehmen als Schutz vor Frost einen Schacht für den Wasserzähler bereitstellen.

Was muss bei der Beantragung des Bauwassers berücksichtigt werden?

Es sind eine Menge Formulare bei der Beantragung eines Bauwasseranschlusses auszufüllen:

  • Um nachzuweisen, dass es sich um das eigene Grundstück handelt, ist ein Auszug des Grundstücks aus dem Grundbuch erforderlich.
  • Ein Grundrissplan vom Keller oder Erdgeschoss (die unterste Etage) im Maßstab 1:1000, in dem der Ort des späteren Wasserzählers eingezeichnet ist.
  • Eine Zulassung des Installationsbetriebes und des Installateurs ist erforderlich.

Besichtigungstermin vor Ort

Um den bestmöglichen Standort für das Bauwasser festzulegen, wird häufig ein Ortstermin vereinbart. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn es verschiedene Standorte zur Auswahl gibt. Ein einmal festgelegter Standort kann im Nachhinein nicht eigenmächtig geändert werden, denn der festgelegte Standort ist Teil des Bauwasser-Antrags.

Wenn sich während der Bauphase ein anderer Standort als besser geeignet herausstellt, muss direkt beim Wasserversorger ein Antrag auf Verlegung des Standortes beantragt werden.

Beseitigung von Abwasser

Um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern, sollte vorab geklärt werden, wohin das auf der Baustelle entstehende Abwasser hingeleitet werden soll. Hierfür gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die Vorschriften variieren von Gemeinde zu Gemeinde.

Meistens gilt jedoch, dass das dreckige Bauwasser bei privaten Bauvorhaben nicht in die Kanalisation geleitet werden muss. 

Bauwasser Kosten – Damit musst du rechnen

Die Höhe der Kosten für das Bauwasser fallen von Region zu Region sehr unterschiedlich aus. Es spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Größe der Baustelle und des Bauvorhabens
  • Standort der Baustelle
  • Kaution für das Standrohr (meistens schon im Preis enthalten)
  • Kaution für die Bauwasseranlage (bis zu 400 €)
  • Kosten für Bauschläuche 
  • Kosten für den Anschluss
  • Eventuell Kosten für einen Bauwasserschacht (bis zu 1000 €)
  • Häufig Mietkosten von ca. 100 € monatlich für den Schacht
  • Wasserverbrauch wird mit oder ohne Wasserzähler berechnet

Das genutzte Bauwasser wird mit Wasserzähler mit ein bis zwei Euro pro Kubikmeter  angesetzt. Ohne Wasserzähler werden die Größe und die Art des Gebäudes berücksichtigt und eine Pauschale angesetzt. Zum Beispiel fällt bei einem Einfamilienhaus meistens eine Pauschale von 150 bis 300 € an.  

Insgesamt kann man mit Bauwasser Kosten zwischen 1.000 und 1.500 Euro rechnen.

Kann das Bauwasser vom Nachbarn bezogen werden?

Leider ist es nicht möglich, aus Kostengründen das Bauwasser vom Nachbarn zu beziehen. Der Gedanke ist zwar verlockend, um die Kosten möglichst niedrig zu halten, doch ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da der mit dem Wasserversorger geschlossene Vertrag eine Weitergabe an Dritte unterbindet.

Wer trotzdem das Bauwasser vom Nachbargrundstück nutzen möchte, muss hierfür einen Antrag beim Versorgungsunternehmen stellen. Wird der Antrag genehmigt, sorgt ein Wasserzähler, der an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eingebaut wird, für klare Verhältnisse. 

Wenn nach Ende der Bauphase die Wasserleitungen im Haus verlegt sind, muss der Versorger darüber informiert werden. Dieser wird dann einen neuen Wasserzähler installieren. Anschließend kann der Bauwasser-Anschluss wieder abgemeldet werden. Um eine Berechnung des Bauwassers vorzunehmen, müssen die Zählernummer sowie der Zählerstand des Hauswasseranschlusses mitgeteilt werden. 

Wofür und wie viel Bauwasser wird benötigt?

Die Menge des genutzten Bauwassers setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Bei der häufigen Stein-auf-Stein-Bauweise wird viel mit Mörtel oder Kleber gearbeitet, die beide viel Wasser benötigen
  • Bauwasser für die Betondecken, den Beton- oder Anhydrid-Estrich und den Maschinengipsputz

Insgesamt fallen bis zur Fertigstellung eines Hauses ca. 10.000 bis 20.000 Liter Bauwasser an.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Häusern fällt bei der Errichtung eines Fertighauses in Trockenbauweise außer für den Estrich kein Wasserverbrauch an. Das ergibt eine Ersparnis von 90 % im Vergleich zu einem Haus in Ziegelbauweise. 

Zusammenfassung zum Bauwasseranschluss

Wenn die Baugenehmigung vorliegt, sollte der Bauherr eine Genehmigung für die Wasserversorgung der Baustelle beim örtlichen Wasserversorger einholen. Der Antrag muss so früh gestellt werden, damit bei Baubeginn auch Bauwasser vorhanden ist.

Das Bauwasser kann dann von einem bereits vorhandenen Wasseranschluss auf dem Grundstück oder einem Hydranten an der Straße entnommen werden. Eine eigenmächtige Absprache mit dem Nachbarn ist gesetzlich nicht zulässig, in jedem Fall ist eine Genehmigung des Wasserversorgers notwendig.

Wenn alle Wasserleitungen verlegt und ein Wasserzähler installiert wurden, kann eine Abmeldung des Bauwassers erfolgen. Wenn beim Bauwasseranschluss ein Wasserzähler installiert wurde, wird der Verbrauch anhand des Zählers berechnet. Wurde kein Wasserzähler verbaut, erfolgt eine pauschale Abrechnung. 

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