Für den Neubau gibt es 2026 im Wesentlichen zinsverbilligte Kredite der KfW, dazu Landes- und Kommunalprogramme. Was es nicht gibt: Zuschüsse für die Heizung, Zuschüsse für Dämmung oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Diese Programme richten sich ausnahmslos an Bestandsgebäude. Wer das früh weiß, kalkuliert realistischer.
Stand: August 2026. Programmnummern, Kreditrahmen und Konditionen ändern sich mehrmals im Jahr. Unser Baufinanzierungsrechner berücksichtigt immer die aktuellen Zinssätze.
Die KfW-Programme für den Neubau
Alle Neubauprogramme der KfW funktionieren als Zinsverbilligung, nicht als Zuschuss. Du bekommst also kein Geld geschenkt, sondern einen Kredit unter Marktzins. Einen Tilgungszuschuss gibt es im Neubau nicht, den kennt nur das Sanierungsprogramm KfW 261. Die Anträge laufen über deine Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und einen Energieeffizienz-Experten brauchst du von Anfang an.
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297 und 298)
Das Hauptprogramm für alle, die kein Familienprogramm nutzen können. 297 und 298 sind dasselbe Programm mit unterschiedlicher Zielgruppe: 297 für private Selbstnutzer, 298 für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und juristische Personen. Konditionen und Höchstbeträge sind identisch.
Gefördert wird das Effizienzhaus 40 mit einer zusätzlichen Anforderung an die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus. Öl und Gas als Hauptwärmeerzeuger sind ausgeschlossen, in den Effizienzhaus-40-Stufen auch Biomasse. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bei bis zu 150.000 €.
Eine befristete Stufe für das Effizienzhaus 55 wurde 2025 ergänzt, um bereits geplante Vorhaben zu aktivieren. Ob und wie lange sie noch verfügbar ist, prüf bitte tagesaktuell, weil sie mehrfach verlängert und angepasst wurde.
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Der günstigste Weg, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € im Jahr, das sich je weiterem Kind um 10.000 € erhöht.
Dazu kommen: erster Erwerb von Wohneigentum, Selbstnutzung, und der Standard Effizienzhaus 40. Der Kreditrahmen liegt je nach Kinderzahl und Förderstufe deutlich über dem des Klimafreundlichen Neubaus. Wer beide Programme kombinieren kann, sollte das rechnen lassen.
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Wohneigentumsprogramm (KfW 124)
Der unbekannteste und zugleich unkomplizierteste Baustein. KfW 124 fördert den Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums ohne energetische Anforderungen und ohne Einkommensgrenze. Der Kredit ist entsprechend kleiner, lässt sich aber mit den anderen Programmen kombinieren. Die KfW nennt die Kombination von 124 und 300 ausdrücklich als möglich.
Verwechsle die Nummer nicht mit dem Klimafreundlichen Neubau. In vielen Ratgebern und Übersichten steht KfW 124 fälschlich für das KFN-Programm. Das sind zwei verschiedene Dinge mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Ein jüngeres Programm für kostengünstiges Bauen. Es verlangt nur Effizienzhaus 55 statt 40 und kein QNG-Siegel, dafür gelten Obergrenzen für die Baukosten. Öl und Gas sind auch hier ausgeschlossen. Wer nicht auf EH40 kommt oder das QNG-Verfahren scheut, sollte diesen Weg prüfen, bevor er die Förderung ganz abschreibt.
Was es im Neubau nicht gibt
Dieser Abschnitt spart dir mehr Zeit als jeder andere, weil hier die meisten Fehlinformationen kursieren.
- Keine Heizungsförderung. Der Zuschuss für Wärmepumpen und andere erneuerbare Heizungen läuft seit dem 1. Januar 2024 über die KfW im Programm 458, nicht mehr über das BAFA. Er gilt ausschließlich für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für deinen Neubau bekommst du ihn nicht.
- Keine BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Lüftung über die BEG-Einzelmaßnahmen, und die gelten nur für Bestandsgebäude. Im Neubau ist die Energieeffizienz ohnehin über den Effizienzhaus-Standard im Kreditprogramm abgebildet.
- Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Die Ermäßigung nach § 35a EStG ist für Neubaumaßnahmen ausgeschlossen. Sie greift erst, wenn der Haushalt besteht, also für spätere Arbeiten am fertigen Haus.
- Kein Baukindergeld. Das Programm lief 2021 aus, die Antragsfrist ist seit Jahren verstrichen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht mehr möglich. Als Nachfolger gilt das Programm Wohneigentum für Familien, allerdings als Kredit statt als Zuschuss.
Die Abschreibung für Abnutzung wiederum betrifft dich nur, wenn du vermietest. Für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 2023 beträgt der lineare Satz 3 Prozent. Eine darüber hinausgehende Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau knüpft an eigene Voraussetzungen an, unter anderem an Effizienzstandard und Baukostengrenzen. Für die selbstgenutzte Immobilie gilt beides nicht.
Regionale Programme
Hier liegt der Teil der Förderlandschaft, den kaum jemand systematisch prüft, obwohl er sich stapeln lässt. Fast alle Bundesländer haben eigene Förderbanken mit Programmen für selbstgenutztes Wohneigentum, oft mit Familienkomponente. Dazu kommen Kommunen mit vergünstigtem Bauland, Einheimischenmodellen oder Zuschüssen für junge Familien.
Einzelne Länder fördern zusätzlich bestimmte Bauweisen. Bayern etwa unterstützt den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Rohstoffe, was für ein Haus in Holzständerbauweise oder einen Anbau aus Holz interessant ist.
Frag konkret bei zwei Stellen nach: bei der Förderbank deines Bundeslands und bei der Bauverwaltung deiner Gemeinde. Eine bundesweite Übersicht dieser Programme gibt es nicht, deshalb bringt Googeln hier weniger als ein Anruf.
Programme kombinieren
Die Grundregel lautet: Kombination ja, Doppelförderung derselben Maßnahme nein. KfW 124 lässt sich mit KfW 300 kombinieren, Landesprogramme meist zusätzlich. Ausgeschlossen ist dagegen, dieselbe Wohneinheit gleichzeitig über den Klimafreundlichen Neubau und über Wohneigentum für Familien zu fördern.
Klär die Kombination vor dem ersten Antrag, nicht zwischen zwei Anträgen. Manche Programme verlangen eine bestimmte Reihenfolge, und ein bereits bewilligter Antrag kann einen zweiten blockieren.
Die Reihenfolge
- Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste einbinden. Ohne ihn geht bei den energetischen Programmen nichts, und er bestimmt mit, welche Effizienzhaus-Stufe realistisch ist.
- Programme auswählen und die Kombination prüfen, gemeinsam mit deiner finanzierenden Bank.
- Anträge stellen, und zwar vor Vorhabenbeginn. Das heißt in der Praxis: vor Abschluss des Bauvertrags.
- Schriftliche Zusage abwarten, dann unterschreiben.
- Nachweise sammeln und aufbewahren: Bestätigung zum Antrag, Bestätigung nach Durchführung, Einkommensnachweise bei familienbezogenen Programmen.
Wie sich Fördermittel auf deine Gesamtfinanzierung auswirken, erklärt der Beitrag Eigenkapital für den Hausbau. Welches Budget deine Rate hergibt, zeigt Wie viel Haus kann ich mir leisten?.
Die vier häufigsten Fehler
Der erste ist der zu späte Antrag. Wer den Bauvertrag unterschreibt und danach die Förderung sucht, hat sie verloren. Der zweite ist ein Effizienzstandard, der knapp unter der Förderstufe landet, weil in der Planung an der falschen Stelle gespart wurde. Der dritte sind fehlende Nachweise, allen voran die Bestätigungen des Energieeffizienz-Experten.
Der vierte ist der Mittelvorbehalt. Alle Bundesprogramme stehen unter Haushaltsvorbehalt und können ausgeschöpft sein, wie es bei der Barrierereduzierung mehrfach passiert ist. Plane die Förderung deshalb als Verbesserung deiner Finanzierung ein, nicht als deren Voraussetzung.
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